Schüsse in ArztpraxisFreispruch für Kölnerin, weil sie im Wahn gehandelt hat

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Verteidiger Ingo Lindemann mit der Angeklagten und einer Wachtmeisterin im Kölner Landgericht.

Köln – Angst und Schrecken hatte eine Patientin in einer Arztpraxis am Neumarkt verbreitet. Vergangenen Mai hatte die 44-Jährige mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole auf die Sprechstundenhilfe geschossen und Todesdrohungen ausgestoßen. Nun sprach das Kölner Landgericht das Urteil in dem Fall. Die Täterin wurde freigesprochen und kam wieder auf freien Fuß.

Klinikeinweisung zur Bewährung ausgesetzt

Aufgrund einer attestierten paranoiden Schizophrenie gilt die 44-Jährige als schuldunfähig, was den Freispruch begründet. Im Verfahren ging es vorrangig darum, ob die Frau als Gefahr für die Allgemeinheit gilt und dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Ja und nein, hieß die Antwort darauf, der Richter setzte die mögliche Unterbringung zur Bewährung aus.

Drei Jahre lang muss sich die Täterin nun einer engmaschigen Kontrolle unterziehen, indem sie regelmäßig eine psychiatrische Tagesklinik besucht und dem Gericht per regelmäßigen Bluttest die Einnahme ihrer Medikamente nachweist. Verstoße sie gegen die Auflagen, drohe die erneute Unterbringung in der Psychiatrie, so der Richter, und zwar diesmal auf unbestimmte Zeit.

Verteidiger prüft Revision zum Bundesgerichtshof

Verteidiger Ingo Lindemann erwägt trotz des glimpflichen Urteils für seine Mandantin eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, er hatte einen kompletten Freispruch gefordert. Der Verteidiger sieht die Gefährlichkeit der 44-Jährigen nicht als gegeben an, zumal das Gericht in seiner Entscheidung letztlich lediglich Bedrohung und fahrlässige Körperverletzung angenommen habe.

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Tatsächlich hatte der Vorwurf der Staatsanwaltschaft zunächst auf gefährliche Körperverletzung gelautet, nachdem die Sprechstundenhilfe durch die Schüsse ein Knalltrauma erlitten hatte. Der Angeklagten seien solche Folgen durch die Platzpatronen aber nicht bewusst gewesen, damit habe kein Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit vorgelegen. In dem Punkt folgte das Gericht der Verteidigung.

Opfer lebt ihr Leben seither bewusster

Wahnhaft habe sich die Beschuldigte an jenem Tag bedroht gefühlt, daher eine Waffe bei sich geführt. Nachdem sie aus ihrer Sicht zu lange warten musste, hatte die 44-Jährige mehrfach in der Praxis auf die Sprechstundenhilfe geschossen. Die 59-Jährige hatte sich panisch hinter ihrem Bürostuhl versteckt und dann mit der Ärztin im Behandlungsraum verbarrikadiert.

Verwirrung hatte es in dem Verfahren auch darum gegeben, ob die Zeugen aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht aussagen mussten. Trotz der Warnung des Richters hatten sich die Ärztin und letztlich auch die Sprechstundenhilfe dafür entschieden. Letztere sagte, der Vorfall habe ihr auf drastische Weise gezeigt, wie schnell es vorbei sein könnte. Sie lebe ihr Leben seitdem bewusster.

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