Schwerer sexueller Missbrauch13-jährige Kölnerin bringt Kind des Stiefvaters zur Welt

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schwanger

Die Schülerin wurde von ihrem Stiefvater schwanger und bekam einen Sohn.

Köln – Auch für die erfahrene Jugendschutzkammer am Kölner Landgericht sei das ein ungewöhnlicher und komplizierter Fall, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann am Donnerstag beim Prozessauftakt gegen einen ehemaligen Weinhändler, dem schwerer sexueller Missbrauch zu Lasten seiner damals 13-jährigen Stieftochter vorgeworfen wird. Das Mädchen wurde schwanger und brachte einen Sohn zur Welt; erst Jahre später brachte ein DNA-Test die ganze Wahrheit ans Licht.

Köln: Mann gibt Teilgeständnis vor Gericht ab

„Ich war erleichtert, als ich von der Schwangerschaft erfuhr“, äußerte der Angeklagte im ersten Kölner Strafprozess des neuen Jahres in Saal 5 des Justizgebäudes. Er habe zunächst gedacht, seine Stieftochter habe einen Tumor, da ihr Bauch immer weiter angewachsen sei. Dass er selbst der Vater des Kindes sein musste, habe er ausgeblendet. Das Mädchen hatte ihrer Familie erzählt, am Escher See mit einem Jungen intim geworden zu sein. Diese Lüge habe er „dankbar“ angenommen, sagte der Angeklagte. 

Die Hauptvorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen auf das Jahr 2013 zurück. Laut Anklagebehörde habe der Angeklagte mit seiner Stieftochter den Beischlaf vollzogen, dadurch sei die Schülerin schwanger geworden. In seiner Einlassung gestand der heute über 40 Jahre alte Mann jedoch lediglich, im Bett neben dem Mädchen onaniert zu haben. Wie weit er da von seiner Stieftochter entfernt gelegen habe, wollte der Richter wissen. „Ich hatte keinen Zollstock dabei“, antwortete der Angeklagte lapidar zum Unmut des Vorsitzenden. 

Köln: Ermittlungen wegen Kinderpornos brachten 

Die vom Richter angesprochene komplizierte Situation ergibt sich daraus, dass das Missbrauchsopfer ihren Stiefvater bis zuletzt nicht belastet, ihn im Gegenteil noch versucht hat zu schützen. Die Behörden waren dem Mann zufällig auf die Spur gekommen. Sie hatten gegen den Angeklagten wegen Verbreitens von Kinderpornographie ermittelt und waren nach einer Hausdurchsuchung auf verdächtige Chat-Protokolle gestoßen. Hier hatte die Stieftochter unter anderem geäußert, dass ihr Sohn dem Stiefvater immer ähnlicher sehe. 

Nachdem Täter und Opfer bei der Polizei zunächst noch jegliche sexuelle Kontakte abgestritten hatten, ordnete die Staatsanwaltschaft einen Vaterschaftstest an; der Angeklagte hatte vergeblich versucht sich gegen die Anordnung zu wehren. Das Ergebnis war eindeutig positiv, mittlerweile sitzt der Mann seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. 

Köln: Opfer schützt den Täter bei der Polizei 

Zuvor hatte das Jugendamt bereits verfügt, dass der Täter aus dem Haus der Familie im linksrheinischen Köln ausziehen müsse. Das Mädchen soll ihre Aussage später dahingehend angepasst haben, dass sie wohl mit dem Sperma des Stiefvaters in Berührung gekommen sei, Sex aber nicht stattgefunden habe. „Aber so werden Kinder üblicherweise nicht gezeugt“, sagte der Richter misstrauisch und nannte das Stichwort der unbefleckten Empfängnis. 

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Aus der U-Haft hatte der Angeklagte mehrere Briefe an die Mutter des Missbrauchsopfers verfasst und diese an der Kontrolle der JVA vorbeigeschleust; so hatte er die Briefe als „Verteidigerpost“ deklariert, die aber nicht den Anwalt erreichten, sondern seine Lebensgefährtin. Dieser und der Stieftochter soll er 500.000 Euro und eine Eigentumswohnung in Bayenthal angeboten haben. „Und das kurz vor den geplanten Zeugenaussagen hier in der Hauptverhandlung“, bemerkte der Richter. 

Hinweise auf Missbrauch noch jüngerer Stieftochter

Der Angeklagte drückte sein Bedauern aus, er würde aber nicht alles rückgängig machen wollen; sein Sohn sei toll. Möglicherweise sind die nun angeklagten Vorwürfe nur die Spitze des Eisbergs.

Der Richter deutete an, dass es Hinweise auf den Missbrauch einer noch jüngeren Stieftochter gebe; das legten weitere Chat-Verläufe nahe. Auch soll der Mann sich gegenüber anderen Pädophilen mit weiteren Taten gerühmt haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

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