Siebeneinhalb Jahre HaftKölner Ebay-Prozess endet mit Verhaftung im Gerichtssaal

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Der dreifache Familienvater (r.) im Gerichtssaal. 

Köln – Mit einer Verhaftung im Gerichtssaal endete vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 60-jährigen Troisdorfer, der in Deutz gezielt eine Ebay-Verkäuferin überfallen hatte. Siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung setzte der Vorsitzende Richter Michael Greve fest. Bisher hatte sich der Täter auf freiem Fuß befunden.

Richter Greve hatte damit das Urteil aus der ersten Instanz um drei Jahre übertroffen, nachdem der Bundesgerichtshof Karlsruhe die milde Entscheidung kassiert hatte. Verteidiger Bernhard Scholz hatte seinen Mandanten, der während der Urteilsbegründung weinte, auf die drohende Verhaftung wegen möglicher Fluchtgefahr vorbereitet, dieser hatte bereits eine Tasche für das Gefängnis gepackt.

Mehr als 700 Suchanfragen hatte der Elektriker vor seiner Tat im August 2018 bei Ebay-Kleinanzeigen gestellt. „Pumps“, „Highheels“, aber auch „Kinderbett“ gab der Troisdorfer als Schlagworte ein und begrenzte seine Suche schließlich auf Köln. So traf der Mann auf sein Opfer in Deutz.

Beinahe tödlich verletzt

Hatte sich Dietmar O. sonst in einer Vielzahl von Fällen immer damit begnügt, den Verkäuferinnen bei einem Anruf ins Telefon zu stöhnen und sie sexuell zu beleidigen, fasste er diesmal den Plan, die 42-jährige Deutzerin persönlich aufzusuchen; weil ihn die Stimme am anderen Ende der Leitung an seine Mutter erinnert habe.

In der Wohnung griff der 60-Jährige die Frau an, wollte sie zu sexuellen Handlungen zwingen – als sie sich wehrte, stach er mit einem Messer zu und verletzte sein Opfer beinahe tödlich an der Lunge. Nachbarn der Frau überwältigten den Täter schließlich, nachdem sie Hilfeschreie hörten. In ihrer Verzweiflung hatte die Überfallene zwischenzeitlich überlegt, aus dem Fenster im ersten Stock zu springen.

Sadistische und pervers

Sadistisch und pervers, diese Eigenschaften hatte ein Gutachter dem Angeklagten zugeschrieben. Ein Gutachter hatte dem Mann im ersten Prozess eine hohe Wiederholungsgefahr attestiert, trotzdem beließ ihn der damalige Richter Helge Eiselt auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, der Täter musste sich allerdings in psychiatrische Behandlung begeben und jede Woche ein Attest bei Gericht einreichen.

Hatte die damalige Strafkammer eine Geldzahlung von 25.000 Euro an das Opfer noch als Täter-Opfer-Ausgleich angenommen und den Strafrahmen daher nach unten verschoben, ließ Richter Greve diesen diesmal nicht zu; zu gravierend seien die Folgen der Tat für das schwer traumatisierte Opfer. Verteidiger Scholz hat erneute Revision gegen das Urteil angekündigt.

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