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Simone StandlAbgesetzte „Lokalzeit“-Moderatorin legt Streit mit dem WDR bei

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Die ehemalige „Lokalzeit“-Moderatorin Simone Standl einigte sich nun mit dem WDR.

Köln – Die vom WDR abgesetzte „Lokalzeit“-Moderatorin Simone Standl hat ihren gerichtlichen Streit mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber am Freitag im Landesarbeitsgericht in Köln beigelegt.

„Die Parteien einigten sich schließlich auf eine Beendigung ihrer Vertragsbeziehung und auf die Zahlung eines weiteren Beendigungsgeldes“, teilt die Pressesprecherin des Gerichts mit. Standl erhält somit noch eine Abfindung. Der WDR kann diese Einigung aber noch bis Mitte Oktober widerrufen.

Simone Standl: Klage nach unfreiwilligem Abschied

Standl hatte im Februar vor dem Arbeitsgericht gegen den WDR verloren, versuchte es nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. Standl war seit 1998 für den Kölner Sender tätig, 17 Jahre lang hatte sie die „Lokalzeit“ präsentiert, bis es Mitte 2021 zur endgültigen Trennung kam.

„Es riecht danach, dass der WDR Mitarbeiter aus Altersgründen nicht weiter beschäftigt“, hatte ihr Anwalt Rolf Bietmann beim ersten Prozess gesagt. Dies wollte er nun auch in der Berufungsinstanz prüfen lassen. Moderatoren und Führungskräfte des WDR hätten auf der Zeugenliste gestanden.

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Bietmann nannte Moderatorin Claudia Ludwig als Beispiel, die 2012 bei der WDR-Sendung „Tiere suchen ein Zuhause“ abgelöst wurde. Auch Standl sei bei den Zuschauern sehr beliebt gewesen, das Vorgehen des Westdeutschen Rundfunks sei daher nicht verständlich, hatte Bietmann erklärt. Der WDR hatte bei Bekanntwerden der Trennung betont, dass im Fall Standl das Alter bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe.

Standl will „Arbeitsverhältnis“ mit dem WDR fortführen

Beim Prozess verfolgte Bietmann aber auch einen ganz anderen Ansatz. Simone Standl hatte über ihren Anwalt die Auffassung vertreten, es habe seit März 1998 „ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Moderatorin und Nachrichtensprecherin“ mit dem WDR bestanden. Und das wollte sie fortführen, sie sei keine freie Mitarbeiterin gewesen. 

Das Arbeitsgericht wies die Klage in erster Instanz ab, da sie zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Bietmann widersprach der Gerichtsentscheidung, dass Standl drei Wochen nach Beendigung ihrer Tätigkeit beim WDR hätte Klage einreichen müssen. Dies gelte nur bei gesonderten Befristungsvereinbarungen für einzelne Zeitabschnitte, die es nicht gegeben habe. Nun also die Einigung.

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