Sozialbetriebe KölnBingo-Verbot im Seniorenheim – illegales Glücksspiel

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Jeden Dienstag treffen sich Senioren im Festsaal der Riehler Heimstätten zum Bingo.

Jeden Dienstag treffen sich Senioren im Festsaal der Riehler Heimstätten zum Bingo.

Köln – Der wöchentliche Bingo-Abend ist bei den Senioren der Riehler Heimstätten äußerst beliebt. Doch die Sozialbetriebe Köln (SBK) haben den Spielbetrieb kürzlich untersagt und eingestellt. Der Grund: Nach Einschätzung von Juristen handelt es sich bei den Spieleabenden im Seniorenheim um illegales Glücksspiel. Dabei geht es um Hauptgewinne wie eine Tafel Schokolade. Bevor die Senioren wieder Bingo rufen können, muss jetzt erstmal eine offizielle Glücksspielgenehmigung her.

Illegales Glücksspiel

Damit ein Spiel als illegales Glücksspiel eingestuft wird, müssen laut dem Glücksspiel-Staatsvertrag drei Voraussetzungen vorliegen:

– Für den Erwerb einer Gewinnchance muss ein Entgelt verlangt werden, etwa eine Bingo-Karte verkauft werden. Dabei ist es völlig ohne Belang, wie hoch oder gering der Preis ist.

– Es muss vom Zufall abhängen, wer gewinnt. Das eigene Geschick darf keine Rolle spielen.

– Das Spiel muss öffentlich sein.

Jeden Dienstag treffen sich Senioren nachmittags im Festsaal der Riehler Heimstätten zum Bingo-Abend. Eine Karte kostet zwischen 50 Cent und 1,25 Euro. Wer als erstes die richtigen Zahlen hat, erhält den Hauptgewinn – „Bingo!“ Mit dem Erlös finanzieren die SBK die Preise, einen wirtschaftlichen Gewinn verfolge man nicht.

Der Spielbetrieb wurde im Dezember eingestellt

Jetzt kam aber bei einer Rechnungsprüfung heraus, dass auf einer Quittung für Pralinen „Bingo-Preise“ vermerkt war. „Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei Bingo um ein verbotenes Glücksspiel handeln könnte“, sagt SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag (43) gegenüber dem Express. „Wir waren völlig überrascht. Ein bisschen schmunzeln mussten wir freilich auch.“

Aber die Warnungen der Rechnungsprüfer wurden ernst genommen, der Spielbetrieb wurde im Dezember eingestellt. Die Juristin beteuert: „Es tut uns leid. Aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten. Und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar.“

Senioren reden von Kinkerlitzchen

Wie ihre Bingo-Freunde reagierte Ingeborg Kohllöffel (73) mit Kopfschütteln. Sie spielt seit vier Jahren mit und war schon zweimal Bingo-Königin: „Wegen so eines Kinkerlitzchens wurde unser Bingo verboten“, ärgert sie sich. „Der Bingo-Abend fehlt uns sehr. Dabei geht es nicht ums Geld, sondern um die Gemeinsamkeit. Viele haben nur eine kleine Rente und kein Geld für teure Busfahrten und Kinobesuche.“

SBK-Juristin Seelentag verspricht: „Wir werden hoffentlich bald die offizielle Erlaubnis bekommen und können dann wieder gemeinsam Bingo spielen.“ (red)

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