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Spektakulärer FallProzess um zerstückelten Koch in Köln wird neu aufgerollt

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Der Angeklagte Jitao W. (Archiv)

Köln – Der Prozess um die zerstückelte Leiche eines chinesischen Kochs wird seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt – bereits zum zweiten Mal. Eine umfangreiche Beweisaufnahme vor der 11. Großen Strafkammer ist allerdings nicht nötig, denn es geht allein um die Höhe der Strafe für Jitao W. (38), einen ehemaligen Kollegen des Opfers.

Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Verteidiger Raphael Botor forderte, die Strafe solle nicht über zwei Jahre und neun Monate hinausgehen; so lange sitze sein Mandant in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Es geht um einen der spektakulärste Fälle der jüngeren Kölner Kriminalgeschichte. Im Juli 2016 hatten spielende Kinder am Rheinufer in Riehl den Torso einer Leiche, der in Plastiksäcken verpackt war, entdeckt. Acht Monate später fanden Schulkinder bei einem Ausflug in einem Waldstück in Vogelsang den Schädel und weitere Teile des Toten. Eine molekularbiologische Untersuchung führte 2018 dazu, dass Jitao W., der mittlerweile nicht mehr Köln, sondern in Rosenheim in Bayern als Koch arbeitete, festgenommen wurde.

Kölner Köche sollen sich nicht verstanden haben

Im Januar 2019 verurteilte ihn das Kölner Landgericht zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er seinen 28-jährigen Kollegen, der ebenfalls als Spezialitätenkoch im selben Chinarestaurant wie er tätig gewesen war, totgeschlagen und den Leichnam seiner Kochausbildung entsprechend zerteilt habe, um ihn besser wegschaffen zu können.

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Motiv sei eine lang anhaltende Fehde zwischen den miteinander konkurrierenden Kollegen gewesen. Jitao W. hatte in der Hauptverhandlung seine Unschuld beteuert und sein Anwalt auf Freispruch plädiert.

BGH hebt Kölner Urteil auf

Im November des vergangenen Jahres hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf mit der Begründung, es seien Fehler bei der Beweiswürdigung gemacht worden. Jitao W. könnte nicht in Tötungsabsicht gehandelt haben; in diesem Fall wäre er nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. So geschah es im zweitägigen Revisionsprozess im Februar dieses Jahres. Der Angeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren. Auch dieses Urteil focht der Verteidiger an – mit Erfolg. Der BGH befand im Juni, die Richter hätten nicht hinlänglich begründet, warum das Strafmaß in der Mitte des Strafrahmens liege, das heißt, die Umstände, die für und gegen den Angeklagten sprechen, seien nicht ausreichend gegeneinander abgewogen worden.

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