Streifzug durch die NachtKöln vor und während der Ausgangssperre

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Die Schildergasse in Köln während der Ausgangssperre

Köln – Seit zwei Wochen gilt in Köln die Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Der Krisenstab der Stadt hat die Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Krise aufgrund der hohen Inzidenz und kritischen Situation in den Kliniken am 16. April über eine Allgemeinverfügung erlassen. Noch am gleichen Tag um 24 Uhr trat sie in Kraft.

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Die Schildergasse in Köln während der Ausgangssperre

Am Freitag beschloss der Krisenstab eine Verlängerung der Allgemeinverfügung ab Montag um weitere zwei Wochen bis zum 17. Mai, damit gilt auch die Ausgangssperre weiterhin ab 21 Uhr. Kölnerinnen und Kölner dürfen ihr Haus oder ihre Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen. Triftige Gründe seien etwa der Arbeitsweg, die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und wichtige Arzt- und Apothekenbesuche. Einkaufen im Supermarkt oder Spaziergänge sind ab 21 Uhr nicht mehr erlaubt, Gassigehen mit dem Hund hingegen schon.

Bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Die Stadt hat die ersten sechs Nächte der Ausgangssperre ausgewertet. Der Ordnungsdienst hat zwischen dem 17. April und dem 21. April insgesamt 43 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt und 285 Ansprachen gehalten. Die Stadt ordnet diese Zahl im Verhältnis mit der Einwohnerzahl als sehr niedrig ein. 

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Die Kölnerinnen und Kölner halten sich demnach weitestgehend an die Ausgangssperre. Auch in der vergangenen Nacht, in der normalerweise in den Mai getanzt wird, war es ruhig. Ab 21 Uhr wird Köln zur Geisterstadt.

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