Studentin in Köln verschleppt und bedrängtTäter vom Landgericht zwangseingewiesen

Lesezeit 2 Minuten
justitia (1)

Symbolbild

Köln – Bleib, sonst muss ich dich töten" - mit diesen Worten hatte ein Wiederholungstäter im Oktober vergangenen Jahres eine 22-jährige Studentin in seiner Wohnung anderthalb Stunden in Todesangst versetzt. Weil nicht auszuschließen ist, dass der 46-jährige Senegalese aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht nur vermindert sondern komplett nicht schuldfähig war, wurde er am Dienstag vor dem Landgericht auf Dauer in eine psychiatrische Einrichtung zwangseingewiesen. Die Staatsanwältin hatte zuvor wegen Geiselnahme, sexueller Nötigung und Bedrohung eine viereinhalbjährige Haftstrafe mit anschließender Unterbringung gefordert.

Der Prozess war unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt worden. Die Studentin hatte ausgesagt, damals an der KVB-Haltestelle von dem Angeklagten unter Vorhalt eines waffenähnlichen Gegenstandes gezwungen worden zu sein, in seine Wohnung mitzugehen. Dort hatte sich der Angeklagte ihr zunächst sexuell genähert. Weil sie jedoch mit Engelszungen auf ihn einredete und vorgab, sich mit ihm an einem anderen Tag treffen zu wollen und ihm auch ihre Handynummer gab, hatte der Angeklagte sie dann gehen lassen. Nicht, ohne vorher noch zwangsweise Zärtlichkeiten auszutauschen. Das Opfer hatte sich immer wieder gesagt, den hünenhaften Täter „nicht als Menschen, sondern als wildes Tier zu sehen, das man beruhigen muss“ und entsprechend beruhigend und sanft auf den psychisch Kranken eingeredet.

Bereits wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt

Was ihr wohl eine Vergewaltigung ersparte wenn nicht das Leben rettete. Immerhin war der Täter, der bis 2003 ein völlig unbescholtenes Leben mit Ehefrau und festem Arbeitsplatz als Kfz.-Mechaniker führte, wegen zweifacher Vergewaltigung schon verurteilt worden und auch in einer Psychiatrie untergebracht. Als es zur Tat kam, stand er unter Führungsaufsicht, es war ihm eine Depotmedikation verabreicht worden. Wie sich herausstellte, ist sein Krankheitsbild auch mit Medikamenten nur bedingt zu beeinflussen. „Es gibt bei ihm keine Krankheitseinsicht“, stellte der Richter im Urteil fest, was bedeutet, dass er so schnell jetzt nicht mehr in Freiheit kommen wird.

KStA abonnieren