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Sturz von RutscheFünfjährige verletzt – Vater und Kölner Kita streiten vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Rutsche Symbolbild

Die Fünfjährige war von einer Rutsche gefallen. (Symbolbild)

Köln – Als die Polizei im Sommer 2017 in einem Kindergarten im Rechtsrheinischen auftauchte, um die Spielgeräte im Außenbereich zu überprüfen, war die Aufregung groß unter den Mitarbeitern. Erst recht, als die Beamten ihnen dann auch noch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung präsentierten.

Eine Fünfjährige war von der Rutsche gestürzt und hatte schwere Verletzungen davongetragen. Im Prozess vor dem Amtsgericht saß nun jedoch nicht etwa eine Kita-Mitarbeiterin, sondern vielmehr der Vater des Kindes auf der Anklagebank. Die Kita hatte ihn im Gegenzug wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt. Das Verfahren gegen die Mitarbeiter wurde eingestellt.

Ärzte im Porzer Klinikum diagnostizieren mehrere Wirbelbrüche

Die kleine Leila war nach dem Sturz ohnmächtig gewesen, hatte sich mehrfach übergeben, so dass die Betreuer sie in den Ruheraum legten und nach Angaben des Vaters erst Stunden später die Eltern alarmierten. „Sie hätten einen Arzt, einen Rettungswagen und vor allen Dingen uns sofort rufen müssen“, kritisiert der 48-jährige Frührentner noch heute das Vorgehen der Kita.

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Der Sturz von der Rutsche war morgens kurz nach acht Uhr passiert, der Anruf bei der Mutter erfolgte nach Aussage des Vaters viel zu spät, erst gegen 14 Uhr. Die Eltern waren mit dem leichenblassen Kind sofort ins Porzer Klinikum gefahren. Die Ärzte diagnostizierten eine Gehirnerschütterung und mehrere Wirbelbrüche. Das Mädchen blieb zehn Tage stationär im Krankenhaus, hat heute als Folge des Sturzes einen Behindertenausweis mit zwanzig Prozent Einschränkung.

Kölner Vater wurde misstrauisch

Die Mitarbeiter hatten den Eltern erklärt, dass Kind sei von der Rutsche geschubst worden und die Höhe des Spielgerätes mit einem Meter angegeben. Ärzte hatten allerdings die Schwere der Verletzungen damit nicht in Einklang bringen können: „Der Sturz muss aus mehreren Metern Höhe erfolgt sein.“ Als der aufgewühlte Vater das hörte, war er misstrauisch geworden und hatte einen Anwalt aufgesucht. 

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Der Rechtsbeistand setzte die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung auf und sprach in seinem Schriftsatz von einer „Rutsche von vier Metern Höhe“. Daraufhin hatte die Polizei die Ermittlungen aufgenommen, allerdings nach ihrer Überprüfung die Meterangabe der Kita bestätigt. In einem weiteren Schriftsatz des Anwaltes des Vaters war dann die Rede davon gewesen, dass die Rutsche ausgetauscht worden sei.

Kölner Kita will Behauptung nicht hinnehmen

So kam es zur Anzeige gegen den Vater. Denn diese Behauptungen wollte die Kita nicht auf sich sitzen lassen. Zumal schon die Polizei zu dem Ergebnis kam: „Das war ein herkömmlicher Unfall, es gibt keinen Betreuungsfehler.“ Ob der leidgeprüfte Vater sich damals in Sorge um den Gesundheitszustand seiner kleinen Tochter gegenüber dem Anwalt derart geäußert hatte oder ob er sich „missverständlich“ artikuliert habe, wie es inzwischen heißt, ist jetzt Thema eines weiteren Verhandlungstages.

Die Richterin wollte das Verfahren eigentlich einstellen, sprach von einem „äußerst geringen Schuldvorwurf“, zumal sie nachvollziehen konnte, dass der Vater sich seinerzeit in Sorge um sein Kind in einem Ausnahmezustand befunden habe.

Doch sie stieß mit ihrem Vorschlag auf erbitterten Widerstand des Anklägers, der weiter aufklären wollte und sich auch dagegen aussprach, dass dem gesundheitlich angeschlagenen Vater, der zudem sich mangels fehlender Deutschkenntnis nur bruchstückhaft erklären konnte, ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Zumindest in letzterem Punkt entschied die Richterin, dass der Vater Anrecht auf einen Verteidiger hat. Am nächsten Verhandlungstag muss dann der Anwalt gehört werden, der den Schriftsatz verfasst hat.

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