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Teils über zwei PromilleFünf Unfälle mit E-Scootern am Wochenende in Köln

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EScooter

E-Scooter. (Symbolbild)

Köln – In Köln hat es an diesem Wochenende seit Freitag (24. Juni) bereits fünf Unfälle mit E-Scootern gegeben. Jedes Mal waren es Alleinunfälle. Jedes Mal standen Fahrer oder Fahrerin unter Einfluss von Alkohol.

E-Scooter Unfälle in Köln: Mehrere Verletzte

Die Bilanz der Polizei Köln fällt dementsprechend aus: Vier Männer (24 bis 58 Jahre) und eine Frau (26), die alkoholisiert mit E-Scootern im Kölner Stadtgebiet unterwegs waren, sind ohne fremde Beteiligung gestürzt. Alle verletzten sich, zwei von ihnen schwer.

Hier die Unfälle im Einzelnen:

  • In Köln-Urbach auf der Stettiner Straße stürzte am Freitagabend (24. Juni) gegen 20.15 Uhr ein 58-jähriger Kölner, als er auf dem Gehweg mit seinem E-Scooter gegen einen Ampelmast fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille.
  • Vier Stunden später rutschte ein E-Scooter-Fahrer (46) auf der Junkersdorfer Straße in Müngersdorf in Höhe des Fußballstadions weg und stürzte. Auch bei ihm ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von über 2 Promille.
  • Am frühen Samstagmorgen (25. Juni) gegen 2.30 Uhr touchierte ein alkoholisierter 24-Jähriger, der auf der Cäcilienstraße in Richtung Neumarkt fuhr, einen Bordstein und verletzte sich bei dem anschließenden Sturz schwer.
  • Rund eine Stunde später erlitt ein gleichaltriger Fahrer in Köln-Sülz auf der Zülpicher Straße bei einem Alleinunfall ebenfalls schwere Verletzungen, als er zwischen der Robert-Koch-Straße und der Straße „Weyertal“ gegen einen Bauzaun fuhr.
  • Sonntagmorgen (26. Juni) gegen 1.40 Uhr kam eine 26-Jährige auf der Vogteistraße in der Innenstadt mit einem E-Scooter zu Fall. Nach eigenen Angaben hatte der Regen ihre Sicht stark eingeschränkt. Ein Atemalkoholtest an der Unfallstelle hatte einen Wert von über 1,1 Promille ergeben.

Polizisten ordneten in allen Fällen die Entnahme von Blutproben an und stellten die Führerscheine eines 24- und eines 46-jährigen Fahrers sicher. Die drei anderen hatten keine Führerscheine dabei, müssen aber, soweit sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sein sollten, mit einer Entziehung rechnen. (aa)  

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