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Tod im RettungswagenStaatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Sanitäter

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Rettungswagen im Einsatz (Symbolbild). 

Köln – Nach dem Tod eines Patienten in einem Rettungswagen Ende Januar haben Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Untersuchungen ausgeweitet. Die Behörden ermitteln nunmehr wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Rettungssanitäter. Es liegen Hinweise vor, wonach die beiden Mitarbeiter des privaten Rettungsdienstunternehmens Falck während der etwa 15-minütigen Fahrt zum Antonius-Krankenhaus beide vorne gesessen und den 57 Jahre alten Mann unbeaufsichtigt im hinteren Teil des Rettungswagens alleine gelassen haben könnten – das wäre ein massiver Verstoß gegen die Standards.

Haben Sanitäter ihre Pflichten vernachlässigt?

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft ein allgemeines Todesermittlungsverfahren geführt, so wie das bei unklaren Todesfällen üblich ist. Nun also gelten die beiden Sanitäter als Beschuldigte. Es werde geprüft, ob sie sich „pflichtwidrig im Rahmen ihrer Dienstausübung verhalten haben und das möglicherweise kausal gewesen sein könnte“ für den Tod des Patienten, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Polizei hat ihre Ermittlungen vorerst abgeschlossen, derzeit haben die Anwälte der Beschuldigten Akteneinsicht. „Unser Mandant ist über die Eröffnung des Verfahrens in Kenntnis“, sagte der Verteidiger eines der beiden Sanitäter auf Anfrage.

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Bei der Obduktion der Leiche hatten Rechtsmediziner festgestellt, dass der 57-Jährige an einer Lungenembolie gestorben war. Ob die Sanitäter dies womöglich hätten verhindern können, ist die zentrale Frage bei den Ermittlungen. Festgestellt wurde sein Tod erst nach der Ankunft im Krankenhaus in jener Nacht zum 31. Januar. Der Mann muss demnach entweder während der Fahrt im Rettungswagen oder kurz nach der Ankunft gestorben sein, denn als die Sanitäter ihn in der Straße An der Fuhr in den Rettungswagen gebracht hatten, war er bei Bewusstsein.

Auch Feuerwehr prüft die Vorwürfe intern

Falck wollte auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Alexander Lechleuthner, der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes der Feuerwehr Köln, hatte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ kurz nach dem Vorfall erklärt, seinen Informationen zufolge habe einer der beiden Mitarbeiter während der Fahrt durchaus hinten beim Patienten gesessen. Dies sei eine der Fragen, die nun aufgeklärt werden müssten. Eine andere Frage sei, ob die beiden Sanitäter mit ihrem Ausbildungsstand erkennen konnten, was mit dem Patienten los gewesen sei und ob sie nicht vor dem Transport eventuell einen Notarzt hätten hinzuziehen müssen.

Man werde nun das Strafverfahren abwarten und die Angelegenheit im Anschlusss auch intern genau aufbereiten, kündigte Lechleuthner am Mittwoch an. Die beiden beschuldigten Rettungssanitäter würden derzeit von ihrem Arbeitgeber anderweitig eingesetzt, fügte er hinzu. „Sie sind im Rettungsdienst Köln nicht im Einsatz.“

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