Tödlicher Streit am Ebertplatz in KölnAngeklagter will sich im Prozess nicht äußern

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Toter Ebertplatz 02

Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen.

  • Am 25. August vergangenen Jahres wurde die Kölner Polizei zum Ebertplatz gerufen. Zehn bis 15 Afrikaner sollen bei einer Kneipe am Westende des Platzes in Streit geraten sein.
  • Einem Mann wurde bei der Auseinandersetzung mit einem spitzer Gegenstand in den Hals gestochen und starb.
  • Auf der Anklagebank sitzt der 26-jährige Akan A. Sein Anwalt hat ihm geraten zu schweigen.

Köln – Vermutlich ging es um Drogengeschäfte, als in der Nacht zum 25. August des vergangenen Jahres auf dem Ebertplatz mehrere Männer aufeinander losgingen. Nachdem der tumultartige Streit beendet schien, geschah die Bluttat, die seit Donnerstag vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird. Des Totschlags angeklagt ist ein 26- jähriger Somali. In jener Nacht soll er das Opfer, einen 25 Jahre alten Landsmann, mit einer abgebrochenen Bierflasche, einem Messer oder einem „anderen Stichwerkzeug“, wie es in der Anklageschrift heißt, in den Hals gestochen haben. Dabei wurde die Halsschlagader geöffnet.

Der Mann, der in einer Asylunterkunft in Lichtenau- Atteln im Kreis Paderborn untergebracht war, verblutete noch am Tatort.

Akan A. will bei Prozess in Köln schweigen

Zum Prozessauftakt galt es zunächst, die Personalien des in Linnich gemeldeten Angeklagten zu klären. Unterschiedliche Angaben lagen vor. Bei der Erstaufaufnahme habe der Dolmetscher seinen Namen falsch wiedergegeben, sagte der Angeklagte; er heiße Akan A. Und er er sei nicht im Oktober 1993, sondern zwei Jahre später geboren. Er sei verheiratet; seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder lebten in Somalia.

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Akan A. werde „sich schweigend verteidigen“ sagte sein Verteidiger Wolfgang Kutsch. Zu Sache weder er gar keine Angaben machen, und sich zur Person „zunächst“ nicht äußern. Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, Peter Koerfers, zeigte den alternativen Weg auf, den man gehen müsse, wenn Akan K. dabei bleibe, nichts über sich zu sagen. Jeder Zeuge müsse befragt werden, was er über den Angeklagten wisse, und „wir können auch alles aus der Ausländerakte verlesen lassen“. Kutsch erklärte das beabsichtigte Schweigen damit, in anderen Verfahren habe er die Erfahrung gemacht, dass sich bei der ausführlichen Befragung zur Person „zwangsläufig Überschneidungen mit Dingen“ ergäben, „die für die Tat relevant sein könnten.“

Angeklagter soll sich bei Angriff auf dem Ebertplatz verletzt haben

Zur Beweislage sagte Koerfers unter anderem, an der Kleidung des Angeklagten seien „Blutstropfspuren“ gefunden, und offensichtlich habe er in jener Nacht selber Verletzungen davongetragen. Im Übrigen wisse die Kammer „etwas von Drogenkonsum“. Bekannt ist zudem, dass Akan A. wegen Körperverletzung und Widerstands vorbestraft ist.

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Vor Beginn des Prozesses, für den bisher 16 Verhandlungstage vorgesehen und rund 90 Zeugen geladen sind, sagte Verteidiger Kutsch, die Lage auf dem Ebertplatz sei denkbar „unübersichtlich“ gewesen; viele Männer hätten sich an dem tumultartigen Streit beteiligt, und über dessen Verlauf gebe es widersprüchliche Aussagen. „Das ist nicht leicht aufzuklären.“ Von einem möglichen Geständnis seines Mandanten war keine Rede. Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch (3.6) fortgesetzt.

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