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Tödliches EifersuchtsdramaKölner wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Das Landgericht hat einen 32-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe bei gleichzeitiger Unterbringung in eine Entziehungsanstalt verurteilt. Das Urteil steht am Ende eines Eifersuchtsdramas mit tödlichem Ausgang, das sich im September vergangenen Jahres ereignete. Der Angeklagte wollte seine Freundin aus der Wohnung des Nebenbuhlers holen, alle drei wohnten im selben Mehrfamilienhaus.

Die Frau und das spätere Opfer hatten einvernehmlichen Sex, als der Angeklagte wütend vor der Tür stand und lautstark Einlass begehrte. Angesichts des aggressiven Verhaltens des Mannes hatte sich der 54-Jährige vorsorglich mit einem Messer bewaffnet – in der Hoffnung, den eifersüchtigen Nachbarn damit in die Flucht schlagen zu können. Doch kaum hatte er die Wohnungstür geöffnet, hatte sich der Angeklagte schon einen Stuhl gegriffen, mit dem er auf den Schädel des Älteren einschlug. Das Opfer ging bewusstlos zu Boden.

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Der Angeklagte hatte zu seiner Verteidigung gesagt, er habe die Freundin laut am Fenster schreien hören, sie vergewaltigt worden. Dafür habe es nach Überzeugung der Kammer in der Hauptverhandlung jedoch nicht den geringsten Beweis gegeben.

Opfer stirbt wegen inneren Blutungen noch am Tatort in Köln

Es sei nicht auszuschließen, dass die Frau beim Verlassen der Wohnung mit ihren Schuhen auf den Bauch des Opfers getreten sei. So ließen sich laut Rechtsmediziner die letztlich tödlichen Verletzungen des Opfers erklären, der an inneren Blutungen noch am Tatort gestorben war. Dem Angeklagten sei jedenfalls keine Tötungsabsicht nachzuweisen: „Er wollte sein Opfer weder töten noch hat er billigend seinen Tod in Kauf genommen“, sagte der Richter im Urteil und schloss sich der Meinung der Staatsanwaltschaft an, die ebenfalls nicht von einem Tötungsdelikt ausgegangen war.

Weil der Angeklagte bereits seit Jahren abhängig von Medikamenten und Drogen ist, war die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt nach Überzeugung der Kammer zwingend erforderlich. Das Urteil entsprach in allen Punkten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 

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