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Trotz Corona-KriseWarum Demos in Köln wohl bald wieder erlaubt sein werden

Lesezeit 3 Minuten
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Demonstranten forderten an der Schönhauser Straße die Schließung der Sammelunterkünfte – obwohl die Demo zuvor nicht genehmigt worden war.

  • Viele Geschäfte in Köln dürfen wieder öffnen, Schulen nehmen den Betrieb teilweise ab Donnerstag wieder auf.
  • Offenbar wollen Stadt und Polizei auch das bisher in Corona-Zeiten geltende strikte Verbot von Versammlungen und Demonstrationen ein Stück weit lockern.
  • Was bedeutet die mögliche Lockerung für Demonstranten? Und wie soll bei Demos das Infektionsrisiko begrenzt werden? Wir erklären das Vorhaben.

Köln – Demonstrationen könnten schon bald in Köln wieder stattfinden. Das erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Polizeikreisen.

Behördensprecher Ralf Remmert bestätigte auf Anfrage: „Wir können die bisherige restriktive Linie nicht beibehalten.“ Stadt und Polizei seien derzeit im Gespräch darüber, welche Änderungen sinnvoll und möglich seien. „Wir wollen da eine gemeinsame Linie fahren“, sagte Remmert. Ergebnisse sollen noch diese Woche verkündet werden.

Köln: Lockerungen nur mit Auflagen denkbar

Klar sei aber schon jetzt, dass mögliche Lockerungen alle unter der großen Überschrift „Hygienestandard“ stünden, betonte Remmert. „Es muss weiterhin alles dafür getan werden, einer Verbreitung des Virus entgegen zu wirken.“

Auch nach der Neuregelung der landesweiten Corona-Schutzverordnung, die seit Wochenanfang gilt, bleiben Veranstaltungen und Versammlungen zwar weiterhin untersagt. Aber Ausnahmen nach dem Versammlungsgesetz seien zulässig, heißt es darin – sofern die Veranstalter für die Einhaltung des Infektionsschutzes sorgen, vor allem für den Mindestabstand unter den Teilnehmern selbst sowie zwischen Teilnehmern und Passanten.

Kaum Demos in den nächsten Tagen

Für die kommenden Tage sind in Köln bislang nur wenige und eher kleine Demos angemeldet, darunter eine unter dem Motto „Griechische Flüchtlingslager evakuieren“ und zwei mit dem Titel „Keine Quarantäne für Freiheitsrechte“ sowie eine Versammlung am 1. Mai, die der Anmelder „Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse“ genannt hat, erwartet werden 50 Teilnehmer.

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Ob diese Demos aufgrund der neuen Überlegungen von Stadt und Polizei nun stattfinden können und falls ja, unter welchen Auflagen, ist noch unklar. Zuständig ist letztlich die Stadt. Die Verwaltung bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Gespräche mit der Polizei über das weitere Vorgehen, wollte sich aber zu Einzelheiten nicht äußern.

Eine komplizierte Situation

Wie schwierig es ist, Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz unter einen Hut zu bekommen, wird an einem Beispiel vom vorigen Sonntag deutlich: Im Vorfeld hatte die Stadt Köln zwei Demonstrationen für die Rechte von Flüchtlingen vor Unterkünften an der Schönhauser Straße und an der Herkulesstraße untersagt, die Demonstranten erschienen aber trotzdem. Das Ordnungsamt ließ die friedlichen Teilnehmer gewähren. Dennoch müssen sie mit Anzeigen durch die Polizei rechnen.

In anderen Bundesländern ist die Lage ähnlich unübersichtlich. Die Stadt Stuttgart hatte zuletzt eine Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise untersagt mit der Begründung, es sei ihr nicht möglich, Auflagen festzusetzen, die der aktuellen Pandemielage gerecht würden.

Demo mit 50 Teilnehmern gerichtlich erlaubt

Die Veranstalter aber klagten sich durch mehrere Instanzen, bis das Bundesverfassungsgericht ihnen schließlich Recht gab: Die Demo mit 50 Teilnehmern durfte stattfinden. Es müsse immer der Einzelfall betrachtet und sich „in kooperativer Abstimmung“ mit dem Veranstalter um eine Lösung bemüht werden, urteilten die Richter – die pauschale Verbotsbegründung der Stadt ließen sie nicht gelten.

Auch in Gießen kippte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren die Verbote zweier Demonstrationen. In Berlin und Mainz dagegen löste die Polizei am Wochenende Versammlungen auf.

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