Umgestaltung des Deutzer HafensAnlieger klagen gegen die Stadt Köln

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Die Ellmühle im Deutzer Hafen verfügt über zwei Gebäudeteile und steht unter Denkmalschutz. 

Die Ellmühle im Deutzer Hafen verfügt über zwei Gebäudeteile und steht unter Denkmalschutz. 

  • Die Stadt Köln plant den Deutzer Hafen umzugestalten und dort ein neues Stadtquartier mit 6000 Arbeitsplätzen und Wohnungen für 6900 Menschen entstehen zu lassen.
  • Doch mehrere Anlieger klagen nun gegen die Stadt – sie fürchten Enteignungen.
  • Auch die stadteigene Entwicklungsgesellschaft wehrt sich juristisch – gegen den Denkmalschutz.
  • Die aktuellen Entwicklungen im Projekt Deutzer Hafen lesen Sie hier.

Köln – Fünf Eigentümer von Grundstücken im Deutzer Hafen klagen nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gegen die Stadt. Sie fürchten im Zuge der geplanten Umgestaltung des Hafens unter anderem Enteignungen. Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster bestätigte, dass eine erste Klage im März dieses Jahres eingereicht wurde – vier weitere folgten im Juni.

Es handelt sich um sogenannte Normenkontrollverfahren. Bislang seien fünf mündliche Verhandlungen geplant, Termine dafür gebe es allerdings noch nicht.

Im Deutzer Hafen soll in den kommenden sechs Jahren ein neues Stadtquartier mit 6000 Arbeitsplätzen und Wohnungen für 6900 Menschen entstehen. Das Areal muss vollständig umgestaltet werden. Der Entwicklungsgesellschaft Moderne Stadt – die zum Stadtwerke-Konzern gehört und somit ein Tochterunternehmen der Stadt ist – gehören etwa drei Viertel der Grundstücke am Hafen. Die übrigen Flächen verteilen sich auf private Eigentümer.

Umgestaltung des Hafen-Areals (Visualisierung)

Umgestaltung des Hafen-Areals (Visualisierung)

Der Stadtrat hat im Mai 2018 eine sogenannte „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ als Satzung für den Deutzer Hafen beschlossen. Dieses Instrument wird unter Juristen als „das schärfste Schwert der Bodenordnung“ bezeichnet, weil es der Stadt erhebliche Eingriffe erlaubt. So lassen sich die Grundstückseigentümer notfalls enteignen, falls ein normaler Kauf nicht zustande kommt. Sollte jemand seine Fläche innerhalb des Gebietes der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht verkaufen wollen oder einen aus Sicht der Stadt zu hohen Preis verlangen, könnte er zur Veräußerung gezwungen werden. Er würde dann lediglich den von einem Gutachter errechneten Verkehrswert erhalten. Dabei handelt es sich um den Wert, den das Grundstück vor Beginn der vorbereitenden Untersuchungen hatte, die beim Deutzer Hafen im Jahr 2016 begonnen haben.

Industrie- und Gewerbegebiet

Laut Flächennutzungsplan handelt es sich beim Deutzer Hafen um ein Industrie- und Gewerbegebiet sowie ein Sondergebiet Hafen. Die Stadt müsste also lediglich Gewerbe- oder Industriegrundstücke bezahlen, die nach der Umgestaltung des Hafens und bebaut mit Wohnungen jedoch deutlich wertvoller wären. Für die Eigentümer der Flächen würde das finanzielle Einbußen bedeuten.

Die Stadt begründet ihre Entscheidung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit „einem hohen öffentlichen Interesse“ aufgrund eines erheblichen Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, der Bedeutung des Projektes für die Stadtentwicklung sowie der umfangreichen finanziellen Vorleistungen. So hat das Baudezernat bereits eine Planung ausarbeiten lassen, auf deren Grundlage das Hafengebiet umgestaltet werden soll. Das dänische Architekturbüro Cobe aus Kopenhagen erstellte dafür ein Konzept und setzte sich in einem Wettbewerb gegen andere Büros durch.

Am Südenende des Deutzer Hafens könnte eine Art Pool entstehen. (Visualisierung)

Am Südenende des Deutzer Hafens könnte eine Art Pool entstehen. (Visualisierung)

Das Oberverwaltungsgericht wird in den anstehenden Verfahren prüfen, ob die Stadt überhaupt befugt war, das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme einzusetzen. Dieses darf nur dann angewendet werden, wenn es keine gleich gut geeigneten Mittel gibt, die städtebaulichen Ziele zu erreichen. Sollten die Richter den Eigentümern der Grundstücke Recht geben, würde das die Stadt dazu zwingen, ihre bisherigen Pläne ändern zu müssen.

Ellmühle im Deutzer Hafen

Die von der Modernen Stadt 2016 gekaufte Ellmühle im Deutzer Hafen bereitet ebenfalls juristische Probleme. Stadtkonservator Thomas Werner stellte den Gebäudekomplex im Dezember 2018 unter Denkmalschutz. Die Stadttochter verklagte daraufhin die Stadt Köln, wie das Verwaltungsgericht Köln bestätigte. Die Klage ruht allerdings, um die „Fragen des Denkmalschutzes mit dem Stadtkonservator einvernehmlich zu klären“, heißt es im Geschäftsbericht der Modernen Stadt. Weder die Entwicklungsgesellschaft noch die Stadt wollten sich zu den Hintergründen der Klage äußern.

Wie zu erfahren war, geht es vor allem darum, dass die Fassade der denkmalgeschützten Mühle nicht durchlöchert werden darf. Genau das bereitet aber Probleme, wenn die Mühle in ein Wohnhaus umgebaut werden soll, da sich so keine oder nur wenige Fenster einbauen lassen. Aus dem Rathaus ist zu hören, dass man fest mit einer gütlichen Einigung zwischen beiden Seiten rechne. Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach hatte im Januar mitgeteilt, dass bestimmte Bereiche der Mühle eher „eine kulturelle Nutzung verlangen“.

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Nachdem sich der Rewe-Konzern vom Bau einer neuen Zentrale am Südende des Hafenbeckens zurückgezogen hat, ist weiterhin unklar, was mit der Fläche passiert. Ein Riegel aus Bürohäusern ist an dieser Stelle als Lärmschutz für die neuen Wohngebäude vorgesehen. Die Stadtverwaltung soll sich dem Vernehmen nach dafür interessieren, selbst dort einzuziehen. Bevorzugt werde aber weiterhin die Ansiedelung eines großen Unternehmens.

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