BGH verwirft RevisionsantragRaser vom Auenweg muss ins Gefängnis

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Beim Unfall 2015 starb eine 19-jährige Studentin.

Beim Unfall 2015 starb eine 19-jährige Studentin.

Köln – Jetzt steht es endgültig fest: Beide „Totraser“ vom Auenweg müssen ins Gefängnis. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das entsprechende Urteil des Kölner Landgerichts vom März dieses Jahres bestätigt und den Revisionsantrag des Angeklagten Erkan F. (25) als unbegründet abgewiesen. Die Nachprüfung des Urteils, begründen die BGH-Richter in ihrem Beschluss, habe „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“.

Bundesgerichtshof lehnt Revisionsantrag ab

Erkan F. und sein Bekannter Firat M. (25) hatten sich im April 2015 auf dem Auenweg in Deutz ein spontanes Rennen mit ihren Autos geliefert. Statt der erlaubten 50 waren sie mit teils 96 Kilometern pro Stunde dicht hintereinander in Richtung Tanzbrunnen gerast. In einer Kurve verlor Erkan F. die Kontrolle über das Steuer, sein BMW schleuderte quer über die Fahrbahn und traf die 19-jährige Jurastudentin Miriam S., die den Autos auf dem Fahrrad entgegenkam. Sie starb an den Folgen des Unfalls.

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Im ersten Prozess 2016 erhielten die beiden Männer Bewährungsstrafen. Das sorgte für Empörung. Im Sommer 2017 bestätigte der BGH das Urteil in wesentlichen Teilen, nur über die Frage der Bewährung musste im März 2018 noch einmal neu verhandelt werden. Der Richter schickte die Angeklagten nunmehr für zwei Jahre (Erkan F.) und eineinhalb Jahre (Firat M.) ins Gefängnis. Firat M. akzeptierte das Urteil und verbüßt seine Strafe seit einiger Zeit im offenen Vollzug. Erkan F. legte Revision ein – aber jetzt muss auch er hinter Gitter.

Für die Mutter von Miriam S. ist dies „die einzig nachvollziehbare Entscheidung, alles andere wäre widersinnig gewesen“. Dennoch bedeute das für sie keinen Abschluss, sagte sie im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Dienstag. „Abschließen werden wir mit Miriams Tod und den Umständen, die dazu geführt haben, nie. Die Gedanken an sie begleiten uns täglich, lebenslänglich.“

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