Uniklinik KölnStaatsanwalt ermittelt wegen Unregelmäßigkeiten bei Transplantationen

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Die Uniklinik Köln.

Köln – Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Herztransplantations-Programm  der Universitätsklinik Köln aufgenommen.  „Wir haben einen Anfangsverdacht bejaht und ermitteln seit August gegen Unbekannt“, bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Nachfrage. Auslöser ist der Jahresbericht der Prüfungs- und Überwachungskommissionen von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassen-Spitzenverband, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Demnach wurden im untersuchten Zeitraum 2013 bis 2015 insgesamt zwölf Herztransplantationen durchgeführt und überprüft. In neun Fällen sei es zu Verstößen gekommen, indem mehrfach Anträge zur dringlichen Transplantation mit falschen Angaben der Patienten gestellt worden, die dazu geeignet gewesen seien, diese kränker darzustellen, als sie eigentlich waren.  

Konkret geht es laut Oberstaatsanwalt Bremer um einen Verstoß gegen die Paragraphen 10 und 19 des Transplantationsgesetzes. Demnach wird mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt, wer den Gesundheitszustand eines Patienten unrichtig erhebt und unrichtig an die Stiftung Eurotranplant übermittelt, die für die Zuteilung von Spenderorganenen in acht europäischen Ländern verantwortlich ist. Es gehe zunächst um die Feststellung der Verantwortlichkeiten, daher richteten sich die Ermittlungen derzeit noch gegen Unbekannt, so Bremer. Außerdem würden die Unterlagen der Prüfungskommissionen ausgewertet. 

Die Uniklinik hat den Vorwürfen widersprochen. Es gebe unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Beschreibung des Mobilitätsgrades der jeweiligen Patienten. Bei diesen Angaben handelt es sich nach Auffassung der Uniklinik nicht um objektive Parameter, die für eine Organvergabe entscheidend sind. Die Kontrolleure sprechen dagegen von Manipulationen von zuteilungsrelevanten Patientendaten. Hierüber seien neben dem Ärztlichen Direktor und der Landesärztekammer auch die zuständige Landesbehörde und die Staatsanwaltschaft informiert worden.

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