Urteil des Kölner AmtsgerichtsMann muss wegen Beleidigung der Ex-Frau ins Gefängnis

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(Symbolbild)

Köln – Dass jemand wegen Beleidigung ins Gefängnis geschickt wird, ist selten im Justizalltag. Bei Gerd H. war es der Fall. In einer Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht zeigte er sich so stur, dass die Vorsitzende ihn zu einem Monat Haft verurteilte – ohne Bewährung. Zwar hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nur eine Geldstrafe gefordert, dieser wegen einer einschlägigen Vorstrafe aber sehr hoch angesetzt: 3200 Euro.

Wutgeladen hatte der 52-jährige Kfz-Mechaniker den Sitzungssaal betreten. Unter den Zuschauern waren sein Sohn, dem er anscheinend widerwillig Unterhalt zahlt, und der neue Lebensgefährte seiner Ex-Frau. Die Anwesenheit der beiden brachte Gerd H. (Name geändert) zusätzlich in Rage. Drei Taten der Beleidigung waren angeklagt. Weil er zwei davon abstritt und es aufwendig gewesen wäre, die Alibis, die er geltend machte, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen, stellte die Richterin die entsprechenden Verfahren im Hinblick auf die ohnehin zu erwartende Strafe ein.

„Dich mache ich fertig vor Gericht“ 

Diese betrifft einen Vorfall Mitte März dieses Jahres auf einem Supermarkt-Parkplatz. Als Gerd H. dort seiner ehemaligen Frau begegnete, beschimpfte er sie mit einem drastischen Ausdruck und drohte: „Dich mache ich fertig vor Gericht.“

Aufgebracht erklärte er im Prozess den Grund für seine Wut: Seine Ex-Frau und deren Lebensgefährte hätten ihm gut 77 000 Euro „gestohlen“. Da seien deutliche Worte durchaus angebracht. Überhaupt gelte: „Ich habe das Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland.“

„Die Meinungsfreiheit hat aber ihre Grenzen“, hielt ihm die Amtsrichterin entgegen und zitierte aus den Akten eine weitere Beschimpfung, die Gerd H. per Whatsapp an seine Ex-Frau abgesetzt hatte. Im November des vorigen Jahres war er wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Angeklagter bereut nichts

Für die neue Strafzumessung war von Bedeutung, wie sich der 52-Jährige künftig gegenüber seiner Frau, die wegen seines Geständnisse nicht als Zeugin gehört werden musste, verhalten will. Er sehe keinen Grund, sich zu ändern, sagte er offen. „Ich bereue nichts.“ Frage der Richterin: „Sie bleiben also dabei, dass Sie Ihre Ex-Frau weiter beleidigen wollen.“ Antwort des Angeklagten: „Wenn es sein muss: Ja. Das ist tagesformabhängig.“

In ihrer Begründung des Urteils sagte die Vorsitzende: „Sie sind völlig unverbesserlich und haben null Unrechtsbewusstsein.“ Gerd H. fiel ihr ins Wort: „ Das ist kein Unrecht, sondern meine freie Meinung.“ Trotzdem nahm er die Gefängnisstrafe an.

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