Urteil gefallenKölner Rocker sollen auf Shisha-Bar geschossen haben

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Die Schüsse am Kölner Ring stritt der Angeklagte ab

Köln – Die Schüsse fielen nach Mitternacht, auf offener Straße mitten in der Kölner Innenstadt: Insgesamt sechs Mal hatten drei mutmaßliche Mitglieder der Hells Angels im September 2019 morgens gegen 5 Uhr am Rudolfplatz auf ein im Umbau befindliches Ladenlokal das Feuer eröffnet.

Das Geschäft gehörte der Ehefrau eines Bandido-Chefs, die dort eine Shisha-Bar eröffnen wollte. Ein Augenzeuge hatte die Polizei alarmiert. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung auf der Aachener Straße war ein Audi A8 gestoppt worden, in dem drei Rocker saßen. „Sie waren alle kooperativ, aber außer Atem und super verschwitzt", erinnerte eine Polizistin die Festnahmesituation: „Alle Scheiben waren beschlagen“. Angeblich kam das Trio aus dem Fitness Studio. „Sie machten nicht den Eindruck, eben noch auf dem Laufband gewesen zu sein“, so die Beamtin. 

Tatwaffe im Auto der Kölner Rocker festgestellt

Ebenfalls sichergestellt im Auto wurde die Waffe, mit der geschossen worden war. Einer der Männer war Serkan I. (32), der sich am Donnerstag wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten musste. Seine DNA war als Einzige an der Waffe sichergestellt worden.

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Gemeinsam mit seinem Rockerkollegen Michael D. (59) wurde ihm darüber hinaus gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bei einem Vorfall im August 2017 sollen die beiden eine Clique kurdischer Landsleute, die am Baggersee in Rath Heumar nah dem Gelände des Hells Angels Vereinsheims unerlaubt grillen wollten, mit einer Messerattacke davon abgehalten haben.

Schnittwunde am Oberschenkel und mehrere Prellungen

Einer der Opfer hatte eine Schnittwunde am Oberschenkel und mehrere Prellungen von Faustschlägen davon getragen. Aber auch Rocker Michael D. war verletzt worden: Bei der Auseinandersetzung war er von einem Pflasterstein getroffen worden und hatte einen lebensgefährlichen Milzriss erlitten, lag im Krankenhaus auf der Intensivstation.

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Zum Prozessauftakt bemängelte der Richter die „einseitige Ermittlungsarbeit“ der Polizei, zudem habe die Akte „zu lange brach gelegen“. So gebe es für die lebensgefährlichen Verletzungen des Angeklagten „keine Erkenntnisse zu deren Ursache“. Serkan I. sprach von einer Notwehr Situation, in der er seinem Kumpel habe nur helfen wollen.

Prozess in Köln: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Schüsse am Ring stritt der Rocker ab, er habe die Waffe „lediglich mal in Händen gehalten, keinesfalls geschossen“. Den Täter wolle er nicht nennen. Er habe bei dem Überfall „lediglich Schmiere gestanden“. An sichergestellten Handschuhen waren allerdings sehr wohl Schmauchspuren entdeckt worden, die mit seiner DNA kompatibel waren.

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen beide Angeklagten ließ sich im Prozess nicht nachweisen, da sämtliche Zeugen die Aussage verweigerten, da sie sich sonst möglicherweise selbst belastet hätten: „Wir wissen nicht einmal ansatzweise, wer als Täter in Betracht kommt“, sagte der Richter und sprach frei.

Was die Schüsse auf die Shisha-Bar betraf, war Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn überzeugt: „Die Tat spiegelt den jahrelangen Machtkampf zwischen Bandios und Hells Angels wieder“. Sein Antrag: ein Jahr Bewährungsstrafe. Denn „man habe nur drohen, nicht gefährden wollen.“ Das Urteil: zehn Monate Bewährungsstrafe.  

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