Urteil in KölnEbay-Räuber zu mehreren Jahren Haft verurteilt

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Blick auf das Justizzentrum in Köln (symbolbild)

Köln – „Es war ein Kampf um Leben und Tod,“ überschrieb der Vorsitzende Richter das Geschehen, das sich im August vergangenen Jahres zunächst als harmloser Ebay-Verkauf eines Babybetts darstellte. Tatsächlich hatte Frührentner Theo S. (alle Namen geändert) nicht das geringste Interesse an dem Kauf gehabt, sondern von Anfang an eine Gewalttat geplant. Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung schickte das Landgericht den 59-jährigen, bisher nicht vorbestraften Troisdorfer, für vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt S., der schwer krank ist, von der Haft verschont. Die Staatsanwaltschaft hatte knapp acht Jahre, die Nebenklage gar auf neun Jahre Gefängnis plädiert. Eine Strafhöhe, die der Richter im Urteil als „unverhältnismäßig und nicht sachgemäß“ bezeichnete. 

Täter habe in möglicher Tötungsabsicht gehandelt

Die Forderung, die sich auf die Annahme stützte, dass das Opfer sein Leben nur einem außerordentlichen Überlebenswillen und heftigster Gegenwehr verdanke, weil der Täter in möglicher Tötungsabsicht gehandelt habe, sei „eine reine Hypothese“ und fuße „auf einem Bauchgefühl“, das jedoch keinesfalls „als Grundlage für eine rechtmäßige Verurteilung“ herhalten könne, sagte der Richter. Als Milderungsgrund nannte er den Betrag von 25000 Euro, den der Angeklagte dem Opfer als Schmerzensgeld gezahlt hatte. Die Verteidigung hatte von einer Tat im Versuchsstadium gesprochen und eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.

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War die Anklage zu Prozessbeginn noch von einer Raubtat ausgegangen, kristallisierte sich während der mehrmonatigen Verhandlung immer deutlicher eine sexuelle Motivation des Angeklagten heraus. Zumal gegen ihn in München wegen sexueller Bedrohung ermittelt wird, weil er dort mehrfach Frauen am Telefon bedrängt hatte. Ein Gutachter hatte ihm eine Persönlichkeitsstörung und eine „sexuelle Perversion“ attestiert, da S. als Kind unter seiner dominanten Mutter gelitten habe, die als Prostituierte arbeitete und ihn gezwungen hatte, ihr bei der Arbeit zuzusehen.

Opfer habe ihn an seine Mutter erinnert

Zuletzt hatte S. im Prozess zugegeben, dass das Überfall-Opfer ihn an seine Mutter erinnert habe. Er hatte bei der Tat Kabelbinder, ein Messer und Nylonstrümpfe dabei, die das Opfer anziehen sollte, um ihn sexuell zu erregen. Die zweifache Mutter hatte sich allerdings von Anfang an „wie eine Löwin“ gewehrt, mehrfach Messerstiche abgewehrt, am geöffneten Fenster um ihr Leben geschrien und damit letztlich den Täter in die Flucht geschlagen, der von Nachbarn im Hausflur aufgehalten wurde.

Das Opfer musste notoperiert werden und schwebte in Lebensgefahr. Im Zeugenstand hatte die Frau geschildert, wie sehr ihr Leben auf den Kopf gestellt wurde: Sie sei „durch die Tat zerstört“, nichts sei mehr so, wie es war.

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