Vater akzeptiert GeldstrafeAm Flughafen Köln-Bonn getöteten Säugling versteckt

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Der Flughafen Köln-Bonn.

Köln – Die strafrechtliche Aufarbeitung des gewaltsamen Todes eines Säuglings am Flughafen Köln-Bonn ist abgeschlossen. Nachdem die Mutter des Kindes bereits im Juli 2017 zu vier Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt wurde, akzeptierte nun der Vater ein Urteil wegen versuchter Strafvereitelung; er hatte das tote Baby an sich genommen.

Student akzeptiert Geldstrafe vom Amtsgericht Köln

Richter Rolf Krebber hatte im September mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einen  Strafbefehl mit 1350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 15 Euro) erlassen, nachdem der angeklagte Student aus Berlin aufgrund einer bestehenden Corona-Quarantäne zu der anberaumten Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln hatte anreisen können.

Der Angeklagte verzichtete auf einen Einspruch gegen das Urteil in Abwesenheit, der zu einer neuen Verhandlung geführt hätte und zog damit selbst einen Schlussstrich; obwohl Verteidiger Helge Boelsen keine strafbare Handlung seines Mandanten gesehen hatte. Die Geldstrafe wird nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen.

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Freundin verheimlicht Schwangerschaft und tötet Baby

Die damalige Freundin des Mannes hatte bis zuletzt ihre Schwangerschaft verheimlicht, das Paar war noch zusammen in den Spanien-Urlaub geflogen. Nach dem Rückflug brachte die damals 28-Jährige ihr Kind alleine per Sturzgeburt auf einer Toilette des Flughafens zur Welt und tötete das Baby unmittelbar danach.

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Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Student aus der Berlin seine damalige Freundin nach deren Tat vor einer Strafverfolgung bewahren wollte, indem er das tote Baby, das die Mutter in einen Turnbeutel gesteckt hatte, entgegengenommen und in seiner damaligen Wohnung in Siegen versteckt hatte. Ermittler fanden den Leichnam dort am Folgetag.

Polizist schilderte dramatischen Einsatz

Vorausgesetzt, die objektiven Umstände aus der Anklageschrift träfen zu, dann habe sein Mandant trotzdem nicht wissen können, ob eine Straftat seiner Freundin vorlag, hatte Anwalt Boelsen bei einem früheren Verhandlungstermin geäußert.  Auch im Prozess gegen die Mutter sei die These diskutiert worden, ob es sich womöglich um eine Totgeburt gehandelt habe.

Ein Polizist hatte damals den dramatischen Einsatz geschildert, man habe ihm gesagt, das Baby könne noch leben. „Wo ist das Kind?“, habe er den Studenten in dessen Wohnung angeschrien, der nur geantwortet habe:  „Ich weiß von nichts.“ Nach weiteren Nachfragen habe er sich aber auf einen Stuhl gesetzt, aufs Bett gezeigt und gesagt: „Da drunter.“

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