Vater in Köln vor Gericht13-jährige Tochter mit Gummischlauch blau geschlagen

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Symbolbild

Köln – Wenn Väter ihren Töchtern Gewalt antun, bleibt das in der Regel unentdeckt, weil die Opfer aus Angst, Scham und Respekt vor dem Familienoberhaupt schweigen. Umso bemerkenswerter ist der Fall einer 13 Jahre alten Schülerin, die ebenfalls schwieg, aber deren Umfeld das Geschehen zur Anzeige brachte. Selbst im Prozess verweigerte die Schülerin die Aussage. Die Verurteilung erfolgte, weil der Vater die Tat gestand.

Er schlug gezielt zu, der schwere Gummischlauch traf überall dort, wo die Verletzungen nicht auf den ersten Blick zu sehen waren: an Gesäß, Oberschenkel, Rücken und den Oberarmen des Mädchens. „Das Verletzungsbild spricht von erheblicher Kraftausführung durch wuchtige Schläge“, notierten Rechtsmediziner. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen saß der Familienvater (42) am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Mit tränenerstickter Stimme gab er gleich zum Prozessauftakt alles zu. Er sei „ausgerastet“, habe einen „großen Fehler“ gemacht und sich „nicht unter Kontrolle gehabt“. Während er im Ermittlungsverfahren noch angab, es sei sein gutes Recht, seine Tochter derart zu bestrafen, rückte er nun davon ab.

Mädchen will nicht zurück

Warum er zuschlug? Mal kam die Tochter geschminkt nach Hause, ein anderes Mal trug sie ihre Haare offen oder kümmerte sich nicht um ihren Hund. Die 13-Jährige war in der rumänischen Heimat der Familie bei der Großmutter aufgewachsen, die Eltern hatten sie erst vor zwei Jahren nach Köln geholt, wo sie sich als Gebäudereiniger eine Existenz aufgebaut hatten.

Die als hochintelligent geltende Schülerin habe in Deutschland gemerkt, „dass man sich nicht alles gefallen lassen muss“, sagte ihr Anwalt, der das Mädchen als Nebenklägerin vertritt.

Sie „bewege sich zwischen den Kulturen“, habe in der Heimat erfahren, dass „alles, was das männliche Familienoberhaupt macht, richtig ist“. So hatte sie sich niemandem anvertraut. Erst als Lehrer im Sportunterricht die Verletzungen sahen und die Behörden einschalteten, kam ihr Martyrium ans Licht.

Seitdem lebt sie in einer betreuten Einrichtung und wolle auf keinen Fall zurück nach Hause. Der Vater hat ein Kontaktverbot, die Mutter darf sie einmal pro Monat besuchen. Weil der Vater gestand, verhängte das Gericht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage muss der 42-Jährige ein Anti-Aggressions-Training absolvieren.  

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