„Erhebliche Fluchtgefahr“Boxer Felix Sturm muss weiter in Haft bleiben

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Felix Sturm (Archivbild)

Felix Sturm (Archivbild)

Köln – Ex-Boxweltmeister Felix Sturm muss wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ossendorf bleiben. Das habe die 6. Große Strafkammer entschieden, teilte das Kölner Landgericht am Dienstagnachmittag mit.

Sturm war am 5. April auf der Fitnessmesse Fibo in Köln festgenommen worden. Nachdem sein Anwalt Gottfried Reims Haftbeschwerde eingelegt hatte, fasste das Kölner Amtsgericht am vorigen Mittwoch einen Verschonungsbeschluss unter anderem mit der Auflage, der frühere Box-Champion müsse eine Kaution von einer Million Euro zahlen.

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Doch es kam nicht zur Freilassung, denn die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde ein – mit der Folge, dass das Landgericht den Beschluss nun aufgehoben hat. „Die Kammer geht angesichts der Straferwartung im Steuerverfahren und fehlender Bindungen des Beschuldigten in und an Deutschland von einer erheblichen Fluchtgefahr aus“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts.

Dieser Gefahr könne nach Auffassung der Kammer auch nicht durch die Zahlung einer hohen Kaution oder andere Maßnahmen „ wirksam begegnet“ werden. (cs)

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