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Vergangenheit holt Kölner einVerpfiffener Automaten-Sprenger im Unterricht verhaftet

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Der Angeklagte neben seinem Verteidiger Thomas Gros im Kölner Landgericht.

Köln – Er saß gerade im Unterricht, als die Polizei den Klassenraum betrat und einen Haftbefehl verkündete. „Immerhin hatte ich meinen Schulranzen dabei, so konnte ich im Gefängnis weiter lernen“, sagte der 29-Jährige am Dienstag beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht ganz pragmatisch. Es war seine kriminelle Vergangenheit als Automaten-Sprenger, die den angehenden Informatiker eingeholt hatte.

Bereits zu hoher Haftstrafe verurteilt

Für die Beteiligung an der Sprengung eines Geldautomaten in Bickendorf mit einer Beute von 30.000 Euro hatte der Angeklagte bereits Ende des Jahres 2018 eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten erhalten. Die durfte er im offenen Vollzug absitzen, tagsüber konnte er das Gefängnis daher verlassen. Zur Umschulung, die der Angeklagte durch die erneute Verhaftung abbrechen musste.

In der Verhandlung dankte der 29-Jährige der Vorsitzenden Richterin Bettina Schattow, den aktuellen Haftbefehl wieder außer Vollzug gesetzt zu haben. Seine Informatik-Umschulung konnte der Mann daraufhin fortsetzen. Derzeit befindet er sich wieder im offenen Vollzug. Nicht wie üblich in der JVA Euskirchen, sondern aufgrund der dort herrschenden Flutschäden im Gefängnis in Remscheid.

Von Komplizen wegen weiterer Sprengung angeschwärzt 

Dass er sich überhaupt wieder vor Gericht verantworten muss, hat der Mann einem Komplizen zu verdanken, der beim gemeinsamen Prozess vor drei Jahren sogar acht Jahre Haft erhalten hatte. Der 34-Jährige hatte den Angeklagten angeschwärzt, auch bei einer weiteren Sprengung eines Geldautomaten mitgewirkt zu haben. Das bestreitet der Beschuldigte dem Vernehmen nach. 

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So soll das Duo in der Neujahrsnacht des Jahres 2018 mit einem Gasgemisch und mit Hilfe eines ferngezündeten Elektroschockers einen Geldautomaten in der Industriestraße in Rodenkirchen gesprengt haben. Die Täter sollen gedacht haben, aufgrund vielerorts gezündeter Böller zum Jahreswechsel würde eine Explosion, zumal in einem Industriegebiet, kaum auffallen.

Kaum Beute nach Explosion in Rodenkirchen

Beute machten die Täter bis auf 260 Euro an beschädigten Geldscheinen aber nicht. Gleichzeitig entstand aufgrund der Wucht der Detonation ein Sachschaden von 35.000 Euro. Der Geldautomat, die Deckenverkleidung, eine Aufzugtür und eine Glastür wurden vollständig zerstört. Der 34-Jährige hatte im ersten Prozess vor dem Kölner Landgericht noch zu weiteren Mittätern geschwiegen.

„Im Nachhinein habe ich mich darüber geärgert, dadurch eine härtere Strafe bekommen zu haben“, sagte er im Zeugenstand. Er habe dann reinen Tisch machen wollen. Bei der Polizei wollte der Verurteilte sogar weitere, bisher nicht aufgeklärte Sprengungen gestehen, sollte er dafür straffrei davon kommen. Da spielten die Beamten aber nicht mit. Der Prozess wird fortgesetzt.

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