Verkehr in KölnSo wirkt sich das 9-Euro-Ticket auf das Schwarzfahren aus

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Das 9-Euro-Ticket sorgt für weniger Schwarzfahrer

Köln – Seit Einführung des 9-Euro-Tickets ist die Zahl der Schwarzfahrer in Köln deutlich zurückgegangen. Das geht aus Daten der Kölner-Verkehrs-Betriebe (KVB) hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen. Die Zahl der Kontrollen hat sich im Juni demnach nicht verändert – im Vergleich zum Mai und zum Juni des Vorjahres. Die Zahl der Menschen, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs waren, ist im Vergleich zu den beiden Monaten jedoch um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Mit detaillierteren Zahlen zu den Effekten des 9-Euro-Tickets ist im Jahresbericht zu rechnen.

Die KVB-Daten entsprechen den landes- und bundesweiten Trends. Das 9-Euro-Ticket verkauft sich gut – offenbar auch bei Menschen, die es vorher ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn probierten oder sich ein Ticket nicht leisten konnten. „Wir stellen fest, dass die Anzahl der Reisenden ohne gültigen Fahrschein stark zurückgegangen ist“, teilte ein Sprecher der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen mit. Im Regionalverkehr zeigt sich ein noch stärkerer Effekt als innerstädtisch.

Schwarzfahren kann im Gefängnis enden

Wer ohne gültige Fahrkarte erwischt wird, muss dem Verkehrsunternehmen ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) von 60 Euro zahlen. Von Mai auf Juni sei die Zahl der ausgestellten EBE-Bescheide um zwei Drittel zurückgegangen, sagte ein Sprecher der Nordwestbahn. Auch bei National Express verzeichnete man einer Sprecherin zufolge einen Rückgang. Ein Sprecher des Verkehrsunternehmens Vias berichtete von einem „deutlichen Rückgang“: Seit dem 1. Juni sei die Zahl gegenüber dem ersten Halbjahr pro Woche im Schnitt um rund 45 Prozent gesunken.

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In den Juni-Zahlen seien zudem noch Kunden erfasst, die ihr Ticket nur zu Hause vergessen hatten. Erst wenn sie es nachreichen, fallen sie aus der Statistik. „Insofern dürfte der Effekt durch das 9-Euro-Ticket tendenziell noch etwas größer sein“, sagte er. Für arme Menschen kann das Schwarzfahren im schlimmsten Fall im Gefängnis enden: Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann und angezeigt wird, kann zu einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen verurteilt werden. (mit dpa)

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