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Videokameras filmten nur wenigBaum verdeckt Tatort des Kölner Kippa-Überfalls

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Kippa Symbolbild

Symbolfoto

Köln – Nach dem offenbar antisemitisch motivierten Überfall auf einen Kippa tragenden 18-Jährigen haben die Ermittler die Aufnahmen der polizeilichen Videokameras am Tatort ausgewertet. Der Inhalt der Videos habe den Tatverdacht gegen die beiden Heranwachsenden erhärtet, die schon zuvor als Hauptverdächtige galten, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Die Aufnahmen, die die Geräte von der Grünfläche des Kaiser-Wilhelm-Rings gemacht hätten, seien aber nur bedingt aussagekräftig. So stand direkt vor der Linse ein Baum, sodass die Sicht auf den Tatort „erheblich abgedeckt“ gewesen sei.

Zum anderen stünden die Masten ein Stück entfernt von der Bank, an der sich die Tat zugetragen haben soll. Die Dunkelheit zur nächtlichen Tatzeit schränkte die Sicht wohl ebenfalls leicht ein. „Die Qualität der Bilder ist aber gut“, sagte Willuhn. Ob Aufnahmen von privaten Videokameras etwa aus Banken oder Geschäften den Ermittlern weiterhelfen könnten, werde nun geprüft.

Kippa vom Kopf geraubt

Am Kaiser-Wilhelm-Ring – einem Feier-Hotspot in der Innenstadt – war Polizeiangaben zufolge an einem späten Freitagabend Ende August der 18-Jährige aus einer Gruppe von etwa zehn Jugendlichen und jungen Erwachsenen heraus antisemitisch beleidigt und anschließend geschlagen und getreten worden. Dabei wurden ihm die Nase und das Jochbein gebrochen. Einer aus der Gruppe habe dem Heranwachsenden zudem seine Kippa vom Kopf geraubt. Ein Bekannter, mit dem sich das Opfer dort getroffen hatte, soll noch versucht haben, die Auseinandersetzung zu schlichten.

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Die Aufnahmen sollen zeigen, dass fünf oder sechs Jugendliche direkt an der Tat beteiligt gewesen sein, sagte Willuhn. Die beiden Hauptverdächtigen, ein Deutscher und ein Deutsch-Türke schweigen. Letzterer sei schon in einem anderen Verfahren der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ein Gerichtsprozess sei noch nicht terminiert. Diese soll aber nicht politisch motiviert gewesen sein. Womöglich werden beide Verfahren zusammengeführt.

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