WaffenverbotszoneDarf man noch Pfefferspray zum Zülpicher Platz mitnehmen?

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Waffenverbotszone

Im Bereich des Hohenzollernrings gilt künftig ein Waffenverbot

Köln – In der Nacht zum Samstag gilt in Köln zum ersten Mal ein Waffenverbot in Teilen der Innenstadt. Entlang des Hohenzollernrings und der Zülpicher Straße dürfen künftig freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 20 und 6 Uhr keine Waffen mitgeführt werden, also etwa Elektroschocker oder Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern. Unklar war bislang allerdings, ob unter das Verbot auch Reizgas und Tierabwehrspray fallen, das so mancher und so manche bei sich trägt, um sich im Notfall verteidigen zu können. Die Antwort ist ein wenig kompliziert.

Reizgas darf nicht mitgenommen werden

Fest steht: CS-Gas (auch Tränengas genannt) darf in die Verbotszone nicht mitgenommen werden – und zwar auch dann nicht, wenn es zertifiziert und frei verkäuflich ist und die üblichen Prüfzeichen trägt. Wer bei einer Kontrolle in der Waffenverbotszone mit CS-Gas erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Auf der Homepage der Polizei Köln ist das etwas missverständlich formuliert. Dort heißt es, es seien in den Waffenverbotszonen nur solche Reizstoffsprühgeräte untersagt, die keine Zulassungs- oder Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) tragen. Tatsächlich ist Reizgas dort aber grundsätzlich verboten.

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Erlaubt ist dagegen das Mitführen von so genanntem Tierabwehrspray, ein Pfefferspray, das allerdings ausdrücklich nur gegen Angriffe von Tieren eingesetzt werden darf und nicht gegen Menschen. Wer dies dennoch tut – und zwar völlig unabhängig davon, ob er sich in oder außerhalb einer Waffenverbotszone aufhält – begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich strafbar. Eine Ausnahme gibt es: Wer Tierabwehrspray in einer Notwehrsituation gegen einen Menschen einsetzt, um sich oder Dritte zu retten, kommt in aller Regel straffrei davon. Ob tatsächlich eine Notwehrsituation vorlag, entscheidet aber nicht die Polizei vor Ort, sondern später im Verfahren die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht.

Grundsätzlich rät die Polizei Laien aber davon ab, Tierabwehrspray zur Verteidigung gegen Menschen anzuwenden. Es bestehe immer das Risiko, sich dabei selbst zu verletzen, betont ein Behördensprecher.

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