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Wahner HeideKölner mit Sprengstoffkapsel im Wald – dann greift er Polizei an

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Der 56-jähriger Kölner wollte sich in einem Waldstück das Leben nehmen, (Symbolbild)

Köln – Als ein Förster das Waldstück in der Wahner Heide abging, bekam er einen großen Schreck. In einer Mulde entdeckte er einen Mann, der eine Sprengstoffkapsel dabei hatte. Als er Polizisten dazu rief, wurden diese mit einer Machete beworfen. Am Mittwoch musste sich der ehemalige Lagerarbeiter wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Köln verantworten.

Köln: Machete aus Zelt auf Polizisten geworfen

Nachdem der Förster den 56-Jährigen entdeckt hatte, lief dieser zu einem Zelt; dort hatte der Angeklagte seit kurzer Zeit gelebt. Er habe nur seine Waffe herausgeben wollen, als er die Machete zu den herbeigerufenen Polizisten herauswarf, sie aber nicht treffen wollen, erklärte Verteidigerin Susanne Cziongalla für ihren Mandanten. Der Säbel hatte die Beamten knapp verfehlt.

Dass der Mandant einen Sprengkörper dabei gehabt habe, hätte einen traurigen Grund, so die Anwältin. Der 56-Jährige habe zuvor seine Lebensgefährtin verloren, die an den Folgen eines Hirntumors gestorben sei, danach habe er Schulden bei seinem Vermieter angehäuft und seine Wohnung verloren. Zuletzt habe der Mann gedacht, an Krebs zu leiden und sei „mit Sack und Pack“ in den Wald gezogen.

Kölner wollte sich mit Sprengstoffkapsel töten

Dort habe er sich das Leben nehmen wollen, sich extra eine Mulde gesucht, um sich dort, ohne jemand anders zu gefährden, in die Luft zu sprengen.

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Als der Förster ihn entdeckt habe, sei er zum Zelt gelaufen und habe sich die Pulsadern aufgeschnitten. „Er bedauert das alles total, er muss den Beamten und dem Förster große Angst gemacht haben“, so die Verteidigerin.

Psychiater soll Kölner wegen möglicher Schuldunfähigkeit begutachten

Der Vorfall ereignete sich bereits vor drei Jahren, zwischenzeitlich war der Mann wegen anderer Sache in Haft. „Ich bin auf dem Weg zurück in die Zivilisation“, sagte der Angeklagte. Er habe sich damals „in einer anderen Welt“ befunden und Angst vor Menschen gehabt. Nun wohne er bei einem Freund und man unterstütze sich gegenseitig.

Die Richterin setzte das Verfahren nach der Einlassung des Angeklagten aus. Möglicherweise habe der 56-Jährige sich im Zustand der Schuldunfähigkeit befunden. Das soll nun zunächst ein Psychiater klären.

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