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Was ist verboten, was erlaubt?Diese Corona-Vorschriften gelten am Vatertag in Köln

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Vatertag 2020 in Köln (Archivfoto)

Köln – Ausflüge erlaubt (aber nur mit wenigen Personen), Treffen in Gruppen verboten (es sei denn, alle sind vollständig geimpft oder von einer Infektion genesen), Alkohol trinken erlaubt (aber nicht überall) – auch am Vatertag gelten in Köln natürlich die aktuellen Corona-Beschränkungen von Stadt, Land und Bund. So manch einer verliert allerdings derzeit bei der Vielzahl an Vorschriften und Ausnahmen schon mal den Überblick. Und mit den kürzlich beschlossenen Lockerungen für Genesene und Geimpfte, die keine Corona-Symptome haben, ist die Situation noch einmal komplizierter geworden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln:

Keine Ausgangssperre für Geimpfte und Genesene

Wer den Vatertag zum Wandern oder für Ausflüge nutzen möchte, kann dies tun, darf aber in Gebieten mit einem Inzidenzwert über 100 nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person unterwegs sein, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Ebenfalls nicht mitgezählt werden Personen, die bereits vollen Impfschutz haben, bei denen also mindestens zwei Wochen seit der zweiten Impfung vergangen sind (Ausnahme Johnson & Johnson, hier reicht eine einzige Impfung), oder die von einer Corona-Infektion genesen sind. Diese beiden Gruppen müssen sich auch nicht an die Ausgangssperre halten, die in Köln zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Als Nachweis gilt der Impfpass beziehungsweise ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt ist, aber nicht älter als sechs Monate. Ist er älter als sechs Monate, muss zusätzlich eine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden.

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In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 gilt: maximal zwei Hausstände mit insgesamt höchstens fünf Personen – plus Kinder, Geimpfte und Genesene. Dieselben Regeln bei den Kontaktbeschränkungen gelten auch für Zusammenkünfte in privaten Räumen.

Masken- Abstandspflicht gilt für alle

Ob genesen oder geimpft oder nicht – an die Maskenpflicht sowie an die Abstands- und Hygieneregeln müssen sich nach wie vor ausnahmslos alle Menschen in Köln halten. Ebenso für alle gilt ein Alkoholverbot in den Parks und an anderen stark frequentierten Orten in der Stadt wie zum Beispiel dem Stadtgarten oder dem Zülpicher Viertel. Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo im öffentlichen Raum Maskenpflicht herrscht, darf die Bedeckung weder zum Rauchen, noch zum Essen oder Trinken abgenommen werden.

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