Wegen CoronaStadt erlaubt Gastronomen in Köln Wintergärten

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Klimaschädlich, aber nützlich: Sind Heizpilze die Lösung für den Winter?

Köln – Die Stadtverwaltung erlaubt Gastronomen ab sofort, ihre bereits genehmigten Außenflächen winterfest zu machen. Bis zum 31. Dezember 2021 dürfen sie winterfeste Aufstellelemente installieren. Dazu müssen sie bei der Stadt allerdings zunächst verpflichtend eine Selbstauskunft abgeben, aus der hervorgeht, welche Elemente sie für den Betrieb eines temporären Wintergartens aufstellen wollen. Auf der Internetseite der Stadt wird dazu ein Online-Formular hinterlegt, das die Gastronomen zur Anmeldung benutzen müssen.

Pflanzkübel sind in Köln verboten

Dort finden sie auch eine Liste mit Aufstellelementen, die erlaubt sind. Wollen sie hingegen Elemente aufstellen, die nicht in der Liste aufgeführt sind oder darüber hinausgehen, muss laut Verwaltung ein im Zweifel kompliziertes, langwieriges Stellungnahme-Verfahren mit verschiedenen Ämtern eingeleitet werden. Die Varianten aus dem Mitteilungsformular sind nach Angaben der Bauaufsicht unter den genannten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung umsetzbar. Ein Aufstellen von Pflanzkübeln ist demnach allerdings nicht möglich, weil diese im Falle eines Rettungseinsatzes wichtige Fluchtwege blockieren würden.

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Die Stadt weist darauf hin, dass Wetterschutzvorrichtungen, Sonnenschirme, Markisen und Heizmöglichkeiten ab dem 1. Januar 2022 möglicherweise nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen und ersatzlos entfernt werden müssen. Es bestehe kein Rechtsanspruch für die Gastronomen. Es handele sich um eine „zeitlich befristete Maßnahme zur Unterstützung der Kölner Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie“.

Heizstrahler sind in Köln erlaubt

Die Stadt erlaubt grundsätzlich den Einsatz von Heizstrahlern. Auf dem Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof sowie am Elogiusplatz, Heumarkt, im Rheingarten zwischen der Markmannsgasse und der Bischofsgartenstraße, auf den Ringen zwischen Barbarossaplatz und Christophstraße, der Severinstraße zwischen den Plätzen An Zint Jan und Chlodwigplatz sowie am Wallrafplatz dürfen allerdings lediglich elektrisch betriebene Heizstrahler zum Einsatz kommen – gasbetriebene Heizpilze sind dort strikt untersagt. Das schreiben die Gestaltungsrichtlinien der Stadt vor. Der Ordnungsdienst will Verstöße „konsequent ahnden“.

In allen anderen Bereichen der Stadt empfiehlt die Verwaltung ebenfalls den Einsatz von elektrisch betriebenen Heizstrahlern und bittet aus ökologischer Sicht um klimaschonende Maßnahmen. Die Feuerwehr weist zudem auf Brandgefahren und vermehrte CO2-Emissionen sowie deren Gefahren hin. Offene Feuerstellen sind verboten, so die Feuerwehr. Wer seine vorhandene Außengastronomiefläche schnell erweitern will, kann ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen. (red)

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