Wegen CoronakriseAnwälte verlassen bei Rizin-Bomber-Prozess aus Protest den Saal

Lesezeit 3 Minuten
Prozess_gegen_mutmasslichen_Terroristen

Der Angeklagte Sief Allah H. hält sich im Oberlandesgericht Düsseldorf einen Aktenordner vor das Gesicht. 

Köln – Paukenschlag im Prozess gegen das Ehepaar aus Chorweiler, dem vorgeworfen wird, einen islamistischen Bombenanschlag mit dem Gift Rizin vorbereitet zu haben: Nach einem heftigen Streit mit dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts darüber, wie in der Coronakrise weiter zu verfahren sei, legten die Anwälte der Angeklagten Yasmin H. am Freitag kurzerhand ihre Roben ab und verließen den Saal. Verteidiger Ali Aydin rief den Richtern zu: „Es ist unverantwortlich, wie Sie hier handeln, auch gegenüber den Wachtmeistern.“

Verteidiger zitiert Angela Merkel und Armin Laschet

Zu Beginn hatten er und seine Kollegin Seda Başay-Yıldız, die aus Frankfurt anreisen müssen, den Antrag gestellt, an diesem Tag nicht länger als 30 Minuten zu verhandeln, am kommenden Donnerstag überhaupt nicht und den 1. April nur noch für einen „Kurztermin“ vorzusehen. Die Begründung, die Aydin verlas, hatte einen dramatischen Ton. „Es geht um Leben und Tod“, zitierte er NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, und Bundeskanzlerin Angela Merkel bemühte er mit den Worten: „Es kommt auf jeden an.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Senat habe eine „gerichtliche Fürsorgepflicht“ und müsse einen „Beitrag zur Eindämmung der Pandemie“ leisten. Auf Başay-Yıldız sei besondere Rücksicht zu nehmen, denn sie lebe mit ihren alten Eltern zusammen. Zwar gelte in Verfahren der „Beschleunigungsgrundsatz“, hier aber überwiege das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“.

Alles zum Thema Angela Merkel

Der Senat lehnte den Antrag ab. Die Fürsorgepflicht gebiete es nicht, die Verhandlung zu unterbrechen, sagte der Vorsitzende Jan van Lessen. Es gebe keinen „konkreten Anhaltspunkt“, dass einer der Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt sei. Der etwa 600 Quadratmeter große Saal biete genug Platz, um wechselseitig Abstand zu halten. Eine Unterbrechung nach 35 Verhandlungstagen würde den Prozess gefährden. Eine „ kurzfristige Besserung der Lage“ sei nicht zu erwarten, so dass die Wahrung von Fristen auf dem Spiel stehe.

Verfahren könnte bis zum Beginn der Osterferien beendet werden

Da die Beweisaufnahme „seit mehreren Tagen abgeschlossen“ sei, könne das Verfahren bis zum Beginn der Osterferien beendet werden. Im folgenden Gerichtsbeschluss, auf dem die Verteidiger bestanden, bekräftigte der Senat die Auffassung. Eine „Streckung“ der Verhandlung könnte das Ansteckungsrisiko sogar erhöhen. Als van Lassen den Anwälten nach weiterem Protest das Wort entzog, und den vorige Woche erhobenen Vorwurf der Prozessverschleppung wiederholte, verließen sie den Saal – und mit Mandantin Yasmin H. saß allein da.

Lange beriet der Senat. „Ihre Verteidiger sind, salopp gesagt, stiften gegangen“, sagte van Lessen zur Angeklagten. Das Verfahren gegen sie werde abgetrennt. Im Prozess gegen ihren Mann Sief Allah H. komme sie nun als Zeugin in Betracht, habe aber das Recht, die Aussage zu verweigern. Yasmin H. machte von diesem Recht Gebrauch und wurde abgeführt. Mit den Anwälten ihres Manns verständigte sich der Senat darauf, dass am 26. März die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung ihre Plädoyers halten. Dann solle auch geklärt werden, ob mit Yasmin Hs. Verteidigern doch noch weiter verhandelt werden könne. „Der Senat könnte die Verfahren wieder zusammenführen“, sagte van Lessen.

KStA abonnieren