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Weil er abgeschleppt wurdeKölner rastet aus und zerschlägt Autoscheibe

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Symbolbild

Köln – Am frühen Abend des 20. März dieses Jahres geriet Mirco T. derart in Rage, dass es ihm eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung einbrachte. Am Montag musste er vor dem Kölner Amtsgericht erscheinen. Die Tat räumte er ohne Umschweife ein: Sein Auto war auf dem Neptunplatz abgeschleppt worden. Es konnte nicht lange her sein, denn noch stand in der Nähe ein Wagen des Ordnungsamts, das den Abschleppdienst beauftragt hatte. Außer sich stürzte Mirco T. (22, Name geändert) auf das Fahrzeug zu und trommelte mit den Fäusten so lange auf der Heckscheibe herum, bis sie zersplitterte. Der Sachschaden wird mit 577 Euro beziffert. Noch ist er nicht wiedergutgemacht.

Richterin will Verfahren unter Auflagen einstellen

Weil der 22-Jährige, der als Zerspanungsmechaniker rund 1800 Euro netto im Monat verdient, rückhaltlos geständig war und keinerlei Vorstrafen hat, regte die Amtsrichterin an, das Verfahren einzustellen gegen die Auflage, dass er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Dies hätte für Mirco T. den Vorteil, dass er keinen Eintrag im Bundeszentralregister bekäme. Doch die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung. Die Richterin blieb bei ihrer Auffassung und vertagte die Verhandlung; die Staatsanwaltschaft möge den Fall unter Berücksichtigung aller Umstände noch einmal prüfen und dabei erwägen, ob das Verfahren auch ohne Urteil zu Ende gehen kann.

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