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Weil er vorbestraft istMann muss in Köln 1600 Euro für Blumenstrauß zahlen

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Blumenstrauß Symbolbild

(Symbolbild)

  • Rund 15 Euro sollen die Blumen eigentlich gekostet haben, für die Deniz Y. nun 1600 Euro bezahlen musste.
  • Denn als er den Strauß auf einer Fensterbank liegen saß, dachte der 50-Jährige nicht lange nach und nahm ihn mit.
  • Die Folge: Nun muss er sich vor dem Kölner Landgericht wegen Diebstahls verantworten. Die Hintergründe.

Köln – Der Diebstahl eines Blumenstraußes ist einen 50-Jährigen sehr teuer zu stehen gekommen.

Rund 15 Euro sollen die Blumen gekostet haben. Am Dienstag hat das Kölner Amtsgericht den Mann, der nach seinen Angaben als Helfer bei einer Küchenfirma 600 Euro netto im Monat verdient, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro verurteilt.

Eingewickelter Blumenstrauß auf einer Fensterbank

An einem Vormittag im August des vergangenen Jahres war Deniz Y. (Name geändert) mit einem Kollegen im Eigelstein-Viertel unterwegs, als er auf einer Fensterbank an einem Kiosk einen eingewickelten Blumenstrauß liegen sah. Nach seiner Schilderung schaute er sich um, wem der Strauß gehöre könnte, sah „links und rechts“ niemanden und nahm an, es handle sich um eine der „Sachen, die man mitnehmen kann“.

Sie seien 100 bis 150 Meter weitergegangen, als eine Frau auf einem Fahrrad auf sie „zugeschossen“ sei und ihn „angepöbelt“ habe. Deniz Y., der sich über ihre „aufbrausende“ Art ärgerte, schaltete auf stur und ging mit seinem Kollegen weiter. Kurz darauf stoppte die Polizei die Männer. Es folgte eine Strafanzeige. Er habe die Blumen arglos an sich genommen, beteuerte Y., und nicht stehlen wollen. Wiederholungstäter

Staatsanwältin und Richterin glauben Angeklagtem nicht

Weder die Staatsanwältin noch die Richterin schenkten ihm Glauben. Vor allem deshalb nicht, weil er vielfach und auch einschlägig vorbestraft ist. Zwar sei der Schaden gering, doch der Angeklagte sei Wiederholungstäter, begründete die Anklägerin ihren Antrag: 80 Tagessätze à 15 Euro, also 1200 Euro.

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Die Amtsrichterin ging darüber hinaus, in dem sie den zweiten Faktor auf 20 Euro erhöhte. Deniz Y. habe den Diebstahl „billigend in Kauf genommen“, sagte sie. Er habe an der Fensterbank „zu kurz gewartet“, um sich – so die juristische Betrachtung – zu vergewissern, ob der „Besitzwillen“ an den Blumen von der Person, die sie sich als Erste angeeignet hatte, „aufgegeben“ worden sei.

Die Geldstrafe kommt zu einem stattlichen Betrag hinzu: Gefragt nach seinen finanziellen Verhältnissen, gab Deniz Y. an, bis vor zwei Jahren sei er spielsüchtig gewesen und habe 70.000 Euro Schulden angehäuft.

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