Wie im VorjahrMüllabfuhr in Köln wird erneut teurer – AWB will neue Tonnen einführen

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Mitarbeiter der AWB in Köln

Mitarbeiter der AWB in Köln

Köln – Die Stadt will die Gebühren für die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor, zur Deckung der Kosten die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,94 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 0,64 Prozent anzuheben. Der Stadtrat soll in seiner nächsten Sitzung am 10. Dezember eine Entscheidung treffen.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe wollen zum kommenden Jahr eine 20 Liter- und eine 40 Liter-Restmülltonne einführen. Es soll zudem möglich sein, auf Antrag eine zusätzliche, gebührenpflichtige Biotonne zu bestellen. Informationen dazu lassen sich auf dem Beiblatt zum Gebührenbescheid sowie im Abfall- und Wertstoffkalender 2021 finden.

AWB in Köln verlangt keine Zusatzgebühren mehr 

War es bislang so, dass die Bewohner eines Hauses nachträglich eine Zusatzgebühr bezahlen mussten, falls es notwendig war, den Inhalt des Restabfallbehälters am Grundstück nachzusortieren, entfällt diese ab 2021.

Wer seinen Mülleimer selbst an die Straße stellt, soll ab dem kommenden Jahr für eine 60-Liter-Tonne 335,62 Euro (bislang 329,55Euro), für eine 120-Liter-Tonne 494,45 Euro (bislang 485,66 Euro) und für eine 240-Liter-Tonne 840,82 Euro (bislang 826,02 Euro) bezahlen. Holen die Mitarbeiter der AWB den Abfallbehälter hingegen aus einem Keller oder Hof, um ihn zu leeren, kostet eine 60-Liter-Tonne 393,22 Euro (bislang 386,75 Euro), eine 120-Liter-Tonne 583,76 Euro (bislang 574,37 Euro) und eine 240-Liter-Tonne 1003,14 Euro (bislang 987,25 Euro).

Straßenreinigung wird ebenfalls teurer

Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde der Leistungsumfang laut AWB in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Die Reinigung von Mittelalleen, Radwegen, Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen sowie von Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung werden inzwischen darüber finanziert. Je Frontmeter zur Straße sollen pro Jahr auf Hauptstraßen künftig 2,85 Euro (bislang 2,83 Euro), auf Anliegerstraßen 4,62 Euro (bislang 4,58 Euro) und in Fußgängergeschäftsstraßen 91,7 Euro (bislang 9,11 Euro) anfallen. (red)

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