Wut auf OrdnungskräfteKölner nach Beleidigung vor Gericht

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Amtsgericht Symbolbild

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – „Ich lasse mich nicht rumschubsen, von niemandem“, sagte Mario G., als er den Vorfall schilderte, der ihm eine Anzeige wegen Beleidigung eingebracht hatte. Gegen den Strafbefehl, in dem als Sanktion 300 Euro festgesetzt waren, hatte der 40-jährige Dachdecker Einspruch eingelegt; deshalb musste er im Amtsgericht erscheinen. Ausführlich trug er seine Version des Geschehens am Abend des 4. Dezember 2020 vor.

Nach 22 Uhr hatte er das Urinal am Severinswall in der Nähe des Chlodwigplatzes betreten und war auf zwei Obdachlose gestoßen, die betrunken auf dem Boden lagen. Er ging in die Hocke, sprach einen der Männer in der Absicht zu helfen an und steckte ihm Geld zu. Da ging die Tür auf. „Es gab ein Gebrüll ohne Ende“, sagte Mario G. vor Gericht. Ohne sich als Mitarbeiter des Ordnungsamts vorzustellen, hätten ihn Leute angeschrien, unsanft aus dem Urinal gedrängt und „durch die Gegend geschubst“. Er gab zu, im Eifer des Gefechts Beleidigungen von sich gegeben zu haben, zum Beispiel das Wort „Wichser“. Er selber rief damals die Polizei. Auch mit deren Verhalten zeigte er sich nicht einverstanden; sie habe ihm einen Platzverweis erteilt. Schon früher habe er schlechte Erfahrungen mit Polizeibeamten gemacht, fügte er hinzu.

Ordnungskräfte als Zeugen gehört

Zwei der sechs Ordnungskräfte, mit denen es Mario G. an jenem Abend zu tun gehabt hatte, wurden als Zeugen gehört. An jenem Abend waren sie, von einem größeren Einsatz kommend, von Passanten darauf angesprochen worden, dass sich in dem öffentlichen Toilettenhäuschen Obdachlose aufhielten. Deshalb schauten sie dort nach. Mario G. habe sich gleich „sehr aggressiv“ verhalten, sagte eine Frau; er habe sich damit gerechtfertigt, er wolle „die Obdachlosen beschützen“, und ihr und den Kollegen vorgeworfen, „was wir für Unmenschen wären“. Nach ihrem Eindruck war „ein bisschen Hass auf uns“ im Spiel. Hinzu kam, dass Mario G. betrunken war. Obwohl er sich von den Ordnungskräften ungerecht behandelt und provoziert gefühlt hatte, entschuldigte er sich bei den beiden Zeugen, kurz bevor sie den Sitzungssaal verließen.

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Der Amtsrichter resümierte, womöglich sei Mario G. von den Beamten „unsachgemäß angesprochen“ worden. „Trotzdem darf man niemanden beleidigen.“ Er hätte die Möglichkeit gehabt, sich beim Dienstvorgesetzten zu beschweren. Zugute hielt ihm der Richter, dass er nicht vorbestraft ist und der Alkoholkonsum eine „gewisse Enthemmung“ bewirkt habe. Er stellte das Verfahren gegen die Auflage ein, dass Mario G. 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt.

Am Tag nach dem Vorfall war er zur Polizei gebeten worden, jedoch nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge: Einer der beiden Obdachlosen, ein 44-jähriger Mann, war in der Nacht angezündet und lebensgefährlich verletzt worden.

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