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Zeugen beeinflusst?Richterin muss Geldstrafe zahlen – Krimi um Kölner Kanzlei

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Symbolbild.

Köln – Ein aktuelles Strafverfahren könnte einer Richterin auf Probe nun die Karriere kosten. Der jungen Juristin wird vorgeworfen, in ihrer Zeit als Kölner Strafverteidigerin einen Häftling zur Falschaussage angestiftet zu haben – damit ein Mandant ihrer Kanzlei milder davonkomme. Vor einem Amtsgericht erging bereits ein Urteil. Dagegen wehrt sich die Richterin.

Zeugen in der JVA beeinflusst?

Nach ihrer Station als selbstständige Mitarbeiterin einer Kölner Kanzlei hatte sich die Beschuldigte erfolgreich für den Staatsdienst beworben. Nun hat die Vergangenheit sie eingeholt. Die Vorwürfe datieren  aus dem Jahr 2017. In Absprache mit dem Chef der Kanzlei soll sie einen Zeugen eines Strafverfahrens im Gefängnis besucht und diesen massiv beeinflusst haben.

Sollte der Gefangene mitmachen und den Mandanten der Kanzlei entlasten, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, dann würden sich die Kölner Anwälte wiederum dafür einsetzen, dass der Zeuge in den offenen Vollzug wechseln könne. Eine reizvolle Option, da der Häftling dann tagsüber außerhalb der JVA arbeiten und auch seine Familie öfter sehen könnte.

Skript zur Falschaussage in Kanzlei gefunden

Der JVA-Insasse soll sich unter diesen Umständen bereit erklärt haben, für den Mandanten der Kölner Kanzlei zu lügen. Dazu sollen er, die heutige Richterin und später eine weitere Anwältin der Kanzlei ein Skript durchgegangen sein. Dieses sollen Ermittler bei einer Razzia in  der Kanzlei gefunden haben.

Ins Visier der Ermittler war die heutige Richterin auch deshalb geraten, da der Häftling einen Brief mit einer entlastenden Aussage ans zuständige Gericht gesendet hatte – nur einen Tag nach dem Besuch der Kölner Anwältin. Nachdem später gravierende Zweifel an der Aussage aufgekommen waren, belastete der Häftling schließlich die Rechtsanwältin schwer.

Richterin droht Entfernung aus Staatsdienst

Für die heutige Richterin bedeutete das ein Strafverfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage und versuchter Strafvereitelung. Bei einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Diez in Rheinland-Pfalz, hier kam es auch zum Besuch im Gefängnis, stritt die Richterin, die im Gerichtsbezirk Wuppertal eingesetzt war, die Vorwürfe ab.

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Verurteilt wurde sie dennoch, zu 6400 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze zu je 80 Euro). Nächstes Jahr steht der Berufungsprozess an.  Das Justizministerium will den rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens abwarten.  Wird die Strafe rechtskräftig,  droht der Juristin die Entfernung aus dem Richterdienst.

Auch Kölner Anwälte in Diez verurteilt

Kürzlich stand auch der damalige Chef der Kanzlei vor Gericht. Er räumte ein, die Kollegin angestiftet zu haben und gab eine damalige Bedrohungslage als Motiv an, da eine Rockergruppierung in den Fall  involviert gewesen sei. Sein Verteidiger sagte, der  Anwalt sei damals frisch im Beruf und plötzlich mit gefährlichem kriminellem Milieu konfrontiert gewesen, was  diesen  offenbar überfordert habe.

Das Gericht verurteilte den Kölner als Drahtzieher zu 16 800 Euro Geldstrafe (140 Tagessätze zu je 120 Euro). Eine weitere involvierte Anwältin soll 4200 Euro zahlen (60 Tagessätze zu je 70 Euro). Bei Rechtskraft der Urteile könnte das den Strafverteidigern die Zulassung kosten. Das lange Verfahren belaste ihn psychisch schwer, hatte der Anwalt in Diez  vor Gericht ausgesagt.

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