Abo

Zeugenaussage vor GerichtWollte Islamist Anschlag auf den Kölner Dom verüben?

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt (3)

IS-Anhänger Mohamed J. beim Prozess in Köln

Köln – Wollte Mohamed J., der sich offen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekennt, einen Anschlag auf den Kölner Dom verüben? Diese Frage tauchte auf, als am Montag im Landgerichtsprozess um versuchte Tötung und gefährliche Körperverletzung das Opfer aussagte, ein 29 Jahre alter Marokkaner.

Am 9. Oktober 2018 war er in Gremberg auf offener Straße von Mohamed J. (31) mit einem Messer attackiert und so schwer verletzt worden, das er zu verbluten drohte. Dass er während der Auseinandersetzung Pfefferspray gezückt hatte, erklärte der Zeuge, der von dem Angriff überrumpelt worden sein will, mit Notwehr. Der Angeklagte dagegen behauptet, der Marokkaner habe zumindest eine Mitschuld an der Eskalation des Streits in der Taunusstraße.

„Ich will die Kathedrale kaputtmachen“

Als dessen Grund nimmt die Staatsanwaltschaft an, der Marokkaner habe sich daran gestört, dass Mohamed J., der aus Tunesien stammt, ihn auf Facebook in einen Zusammenhang mit dem IS gebracht habe. Vor Gericht erwähnte der Zeuge, der Tunesier habe ihm gegenüber geäußert: „Ich will die Kathedrale kaputtmachen“, das heißt den Kölner Dom zerstören. Und mehrfach habe Mohamed J. unbestimmt „erzählt, dass er Probleme machen will“. Anscheinend war dies als Bereitschaft zu einem Terroranschlag im Namen des IS zu verstehen, dessen Kämpfer der Angeklagte „meine Brüder“ nennt.

Alles zum Thema Kölner Dom

Das könnte Sie auch interessieren:

Später hakte Jörg Michael Bern, Vorsitzender der 21. Großen Strafkammer, nach: Ob der Angeklagte wirklich vorgehabt habe, den Dom ins Visier zu nehmen. Der wiegelte ab: Dass er geäußert habe, er werde zu Hause eine Bombe bauen und im Dom explodieren lassen, sei nicht ernst gemeint, bloß ein „Spaß“ gewesen. Wenn er so etwas planen würde, „würde ich es doch nicht sagen“. Abgesehen davon habe er „nicht die Mittel dazu“. Und wenn er die Mittel hätte, was würde er tun, wollte Bern wissen. Dann würde er das Weiße Haus in die Luft jagen, sagte J. Die USA seien schließlich Feind der Araber, ebenso Frankreich und Großbritannien, die „Moslems geschlachtet“ hätten.

Solidarität mit Anis Amri

Deutschland nahm Mohamed J. aus: Anders als Frankreich und Großbritannien habe es ja „keine schwarze Vergangenheit“. Gleichwohl hatte er Solidarität mit seinem Landsmann Anis Amri bekundet, der 2016 in Berlin einen Terroranschlag verübte, bei dem zwölf Menschen starben. Wie radikalisiert Mohamed J. zu sein scheint, zeigte sich auch, als er den Blick auf seine Heimat richtete: Würde er nach Tunesien abgeschoben, würde er sofort ins Gefängnis geworfen, sagte er. Doch käme er heraus, würde er sich einen Bombengürtel umschnallen. Als Selbstmordattentäter werde er „ins Paradies kommen“.

„Erheblicher Angriff auf die Ordnung“

Die Entscheidung, ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft zu verhängen, orientiert sich am Gerichtsverfassungsgesetz. Dies legt fest, dass gegen Prozessbeteiligte die sich „in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen“, ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann. Die Kammer wertet es als „erheblichen Angriff auf die Ordnung der Sitzung, den Gerichtsfrieden und die Würde des Gerichts“, dass es der Angeklagte trotz Aufforderung ablehnt, seine Kopfbedeckung abzunehmen. (cs)

In der vorigen Woche hatte Richter Bern angedroht, die Kammer werde 300 Euro Ordnungsgeld oder wahlweise drei Tage Haft festsetzen, wenn der Angeklagte sich weiterhin weigere, anders als am ersten Prozesstag die Gebetsmütze nicht abzunehmen. Der Staatsanwalt stellte einen entsprechenden Antrag. Am Montag war die Sanktion fällig, denn Mohamed J. blieb stur. Offenbar ist die Weigerung als Provokation gegenüber dem Gericht als weltlicher Instanz gemeint. Zum Prozessauftakt hatte der 31-Jährige sinngemäß erklärt, sein Glaube verbiete es ihm, sich einer anderen Instanz als Allah zu beugen.

KStA abonnieren