Zu Gewalt aufgerufenKölner Polizist nach Hass-Posting auf Facebook verurteilt

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(Symbolbild)

Köln – Das Kölner Amtsgericht hat einen 55 Jahre alten Polizisten wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der langjährige Beamte hatte einen Hasskommentar im Internet abgegeben. Nach dem Urteil drohen dem Mann nun auch dienstrechtliche Konsequenzen. Im September 2019 hatte der Beamte, der für Sachfahndungen im Internet zuständig ist, bei einem Kölner Nachrichtenportal einen Fahndungsaufruf seiner Behörde nach einem Raub entdeckt und auf Facebook geteilt. Dazu gab er diesen Kommentar ab: „Nafris? Neun Millimeter auf die Eier, Köln hat zu viele Straftäter davon.“

Der Kriminalbeamte räumte die Vorwürfe ein. Er sei am besagten Tag krank gewesen und habe sich beim Surfen im Internet und beim Aufrufen der Fahndung darüber geärgert, dass man in Köln „offensichtlich nicht mehr Herr der Lage“ sei. Der Beamte entschuldigte sich bei der Verhandlung in Saal 23 des Justizgebäudes für die Aussagen, er bereue sie jeden Tag.

Eine bestimmte Volksgruppe will der Polizist mit seinem Kommentar aber nicht gemeint haben. Der Begriff „Nafri“ entstammt allerdings dem mittlerweile kritisch beäugten Polizeijargon und steht für „Nordafrikaner“ oder „nordafrikanische Intensivtäter“, einer breiten Öffentlichkeit wurde die Bezeichnung im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Kölner Silvesternacht 2015 bekannt.

Kölner Beamte muss 3000 Euro Geldauflage zahlen

Richterin Christine Pinkpank sah den Vorwurf der Volksverhetzung jedoch als erwiesen an. In Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs ist geregelt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“.

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Die Aussagen des Polizeibeamten seien demnach dazu geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Urteil lautete auf drei Monate auf Bewährung, als Geldauflage muss der Beamte 3000 Euro an die Organisation „Brot für die Welt“ bezahlen. Die Richterin hätte die kurze Haftstrafe auch in eine Geldstrafe umwandeln können, verzichtete aber ausdrücklich darauf.

Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete es, hier eine Gefängnisstrafe auszusprechen, so Pinkpank, die aber aufgrund fehlender Vorstrafen und des Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ein Polizist solle ja gerade Straftaten verhindern und verfolgen und mit seinem Verhalten nicht das Gegenteil bewirken. Die Polizei Köln teilt auf Anfrage mit, dass über Art und Umfang disziplinarischer Maßnahmen noch nicht entschieden sei. Man wolle zunächst das Urteil, das noch nicht rechtskräftig sei, auswerten.

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