Zwei Jahre Haft auf BewährungErfinderischer Drogendealer in Köln vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Als Polizisten am 7. März 2018 Michael T.s Wohnung durchsuchten, stießen sie auf 4,8 Kilogramm Marihuana. Einen Teil davon wollte er selber verkaufen, den anderen Teil bewahrte er für eine andere Person auf. Zudem fanden sie Kokain, das zum Eigenkonsum bestimmt war, und stellten mehr als 15000 Euro Bargeld sicher. T. (Name geändert) kam in Untersuchungshaft; im Mai darauf wurde er davon verschont.

Am Montag musste sich der 36-Jährige vor dem Kölner Landgericht wegen Drogenhandels und -besitzes verantworten; er zeigte sich umfassend geständig. Die 8. Große Strafkammer unter Vorsitz von Stefan Queng verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Staatsanwältin und Verteidiger Bernhard Scholz erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel.

Michael T. habe eine „gewisse Leidenschaft zur Umgestaltung von Cannabis in Produkte entwickelt“, sprach Queng in seiner Urteilsbegründung einen besonderen Umstand an: Der 38-Jährige hatte Teile des Rauschgift wiederholt zu Schokolade und Plätzchen verarbeitet. Queng stellte auch den hohen Wirkstoffgehalt des Cannabis heraus; das Haschisch sei sogar von „exquisiter Qualität“ gewesen.

Mit 17 Jahren erstes Mal Marihuana genommen

„Über seinen eigenen Konsum ist er schleichend in den Bereich des Handeltreibens hineingerutscht“, hatte Scholz in seinem Plädoyer gesagt. Sein Mandant sei kein „typischer Drogenhändler“. Mit 17 Jahren will T. zum ersten Mal Marihuana genommen haben. Lange Zeit scheint es bei geringen Mengen geblieben zu sein. Ohne eine Lehre gemacht zu haben, begann er, im Restaurant seines Vaters im Rechtsrheinischen zu arbeiten.

Etwa ein Jahr vor der Durchsuchung, der die Observation anderer Männer vorausgegangen war, habe er angefangen, auch Kokain und Speed zu konsumieren. Das Ganze habe „eine Eigendynamik entwickelt“. Was T. auf legalem Weg verdiente, reichte nicht aus, seinen Konsum zu finanzieren.

Suizidgefahr in U-Haft

Dann setzte die Razzia allem ein Ende. Schwer muss er in Untersuchungshaft gelitten haben. Vor allem deshalb, weil er für suizidgefährdet gehalten wurde: Er kam in eine Beobachtungszelle, wo auch nachts immer wieder Licht gemacht wurde, um zu kontrollieren, ob er noch am Leben war.

Zwar sei schon wegen der Drogenmenge nicht von einem minderschweren Fall auszugehen, befand die Strafkammer. Doch vieles spreche für Michael T. So habe er ein Reue gezeigt, „Aufklärungshilfe“ geleistet und sei bemüht, „auf eigene Füße zu kommen“: Seit Herbst macht er in der Gastronomie eine Ausbildung, die kurz vor dem Abschluss steht, und er hat eine feste Stelle in Aussicht. Als Bewährungsauflagen setze das Gericht unter anderem fest, dass er zur Drogenkontrolle ein Jahr lang regelmäßig Urinproben abgeben und seine ambulante Drogentherapie fortsetzen muss.

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