Kölner U-Bahn-SchubserTäter erhält Strafe zur Bewährun

Lesezeit 2 Minuten
U_Bahn_Koeln

U-Bahn in Köln (Symbolbild)

Köln – Ein Geschehen in Sekundenschnelle: wortlos, aggressiv, zielstrebig und lebensgefährlich. Gabelstaplerfahrer   Luca S. (43)  war im Juni vergangenen Jahres nach der Arbeit auf dem Heimweg, wartete in der U-Bahn-Station Venloer Straße/Ecke Gürtel auf die Bahn, als es passierte. Ein junger Mann kam ihm  entgegen, zorniger Gesichtsausdruck, strammer Schritt, und eh der Ältere sich versah, lag er im Gleisbett. 

Der 18-Jährige hatte ihm mit der Schulter so einen kräftigen Stoß versetzt, dass er das Gleichgewicht nicht mehr halten konnte und vom Bahnsteig ins Gleisbett fiel. Es war purer Zufall, dass keine Bahn nahte. Danach war der Täter wortlos geflüchtet, stellte sich zwei Wochen später mit seinem Anwalt, nachdem die Polizei den Film aus der Überwachungskamera der KVB ins Netz gestellt hatte.

Die Anklage  wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, zeitweise zum Schutz des jugendlichen Täters unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Alles zum Thema Kölner Verkehrs-Betriebe

Base-Cup, Chinos, weißes Hemd, modischer Haarschnitt: Pascal T. war zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt und Auszubildender. Im Prozess lässt er seinen Anwalt reden, bisher ist er völlig unbescholten und weiß „um seine Aggression“, wie es der Anwalt formuliert. Am Tattag habe er sich unmittelbar zuvor mit seiner Freundin gestritten, der Ärger darüber habe ihn zu dem gewalttätigen Geschehen veranlasst.

Er hat schon in einem frühen Ermittlungsstadium einen Entschuldigungsbrief an das Opfer geschrieben, auch im Prozess per Handschlag um Verzeihung gebeten, die das Opfer unter Tränen annahm, aber entgegenhielt: "Wäre eine Bahn gekommen, ich wäre tot."

„Es war saugefährlich, was hier passiert ist“, sagte auch der Staatsanwalt, der dem Jugendlichen „schädliche Neigungen“ attestierte und eine Jugendstrafe für erforderlich hielt. Der Verteidiger hingegen hielt eine Verwarnung für ausreichend, dem das Gericht jedoch nicht entsprach. „Wer aus Frust so etwas tut, hat hohes Aggressionspotenzial und Kontrollverlust“, hieß es im Urteil. Darin wurde der Azubi zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Weil im Jugendrecht der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht, ist dies ohne die Benennung eines Strafmaßes möglich. Zusätzlich muss der 18-Jährige innerhalb von vier Monaten 80 Sozialstunden ableisten und regelmäßigen Kontakt zum Bewährungshelfer halten. Ihm zugute kam seine überzeugende Reue und seine bisher weiße Weste. Ebenfalls angeordnet wurde die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining. Kommt der 18-Jährige allen Forderungen nach und verhält sich straffrei, wird das Urteil am Ende des Bewährungsjahres im Register gelöscht. 

KStA abonnieren