Krankenkasse14 Millionen Kosten für zwei Patienten

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Zwei Bluter machten ihre Krankenkasse zum Sanierungsfall. (Symbolbild: dpa)

Zwei Bluter machten ihre Krankenkasse zum Sanierungsfall. (Symbolbild: dpa)

Köln – Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) muss seit 1. Juli 2009 als erste deutsche Krankenkasse von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die rund 30.000 Mitglieder werden unabhängig von ihrem Einkommen einen Beitrag in Höhe von jeweils acht Euro pro Monat bezahlen müssen. Erstmalig soll der Zusatzbeitrag zum 20. September eingezogen werden.

Nach Angaben des GBK-Vorstands Helmut Wasserfuhr ist die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2005 und 2006 durch zwei Versichertenfälle in die roten Zahlen geraten. „Wir hatten gleich zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen. In einem Fall handelt es sich um einen 26 Jahre alten Versicherten, im zweiten um ein damals sechs Jahre altes Kind.“ Für die Medikamente zur Verhinderung der Blutgerinnung habe man in den beiden Jahren rund 14 Millionen Euro aufwenden müssen. Im Jahr 2005 habe man allein zehn Millionen Euro für den 26-Jährigen bezahlen müssen, so der GBK-Vorstand. Weltweit gebe es nur ein einziges Mittel, entsprechend teuer sei die Medikation. „Wir sind durch diese beiden Patienten zu einem Sanierungsfall geworden und hätten eigentlich schließen müssen“, so Wasserfuhr. Im Rahmen der Ausgleichszahlungen innerhalb des Betriebskrankenkassen-Systems sei der Kölner GBK „zunächst unter die Arme gegriffen worden“. Im Juli habe der Sanierungsbeirat dann den Sonderbeitrag beschlossen, „weil wir derzeit nicht in der Lage sind, die Schulden zu begleichen, zumal wir jetzt auch noch 600.000 Euro für die Schweinegrippen-Impfung einstellen müssen“.

Wie lange der Sonderbeitrag erhoben wird, ist unklar. Das hänge von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Der 26-jährige Patient ist nach Angaben des GBK-Vorstands inzwischen aus der Versicherung ausgeschieden und über seinen Vater bei der Techniker Krankenkasse versichert.

Der Sonderbeitrag hat zur Folge, dass die 30.000 Mitglieder der GBK ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Bei der GBK Köln sind vor allem Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Tochterunternehmen der Stadt Köln wie der Rhein-Energie und der Kölner Verkehrs-Betriebe versichert.

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