Anzeige gegen HerausgeberKölner Zeitschrift nennt schwule Priester „Verbrecher“

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Angezündete Regenbogenfahnen vor der Kölner Kirche Christi Auferstehung im Mai 2021.

Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Äußerungen des katholischen Theologen und Professors Manfred Hauke über homosexuelle Priester in der von ihm herausgegebenen, in Köln erscheinenden Zeitschrift „Theologisches“ als heftige Schmähung und als Angriff auf individuelle Persönlichkeitsrechte qualifiziert.

Dennoch lehnte die Behörde Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ab, wie aus einem Schreiben an den Münchner Geistlichen Wolfgang W. Rothe hervorgeht. Dieser hatte Hauke wegen eines Beitrags in „Theologisches“ angezeigt, der homosexuelle Priester als „Verbrecher“ bezeichnet.

Strafbefehl des Amtsgerichts Köln

Kontext ist der Erlass eines Strafbefehls des Amtsgerichts Köln vom Juli wegen Volksverhetzung gegen den Chefredakteur von „Theologisches“, den Kölner Priester Johannes Stöhr (Angehöriger des Opus Dei), und den polnischen Priester und Hochschullehrer Dariusz Oko. In einem von „Theologisches“ publizierten Artikel beschreibt Oko homosexuelle Priester als Gefahr für die Kirche. Er nennt sie „eine Kolonie von Parasiten“, „Krebsgeschwür“, „homosexuelle Plage“ und „Lavendel-Mafia“. Die Rechte Homosexueller hält Oko nach eigener Aussage für eine „Homo-Ideologie“ und „Homo-Häresie“.

In einem Editorial äußerte Hauke sich kritisch zur Entscheidung des Amtsgerichts und verteidigte Okos Artikel im Grundsatz. Okos Beitrag sei mutig, auch wenn man über die die Auswahl einzelner Begriffe und Bilder „durchaus streiten“ könne. Trotz „kräftiger“ Wortwahl dürfe der Artikel jedenfalls nicht als Diskriminierung von Homosexuellen bewertet werden. Oko wende sich vielmehr gegen eine „mafiöse Clique“, deren sexuelles Fehlverhalten zur Zerstörung der katholischen Kirche von innen beigetragen habe. Rothes Anzeige gegen Oko und Stöhr wertete Hauke als Verleumdung, Denunziation und „Diffamation“.

Keine Volksverhetzung

Wie die Staatsanwaltschaft Rothe nun mitteilte, ist Haukes Bezeichnung schwuler Priester als „Verbrecher“ zwar „als Beschimpfung und Verächtlichmachung“ zu beurteilen. Jedoch sei dies keine Volksverhetzung im Sinne des Strafrechts. Insbesondere aufgrund der Passage in dem Artikel, „Selbst Verbrecher haben eine Menschenwürde, die zu respektieren ist“, sei „nicht zu belegen, dass der Beschuldigte das Recht homosexueller Priester bestreitet, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben“, heißt es in dem Schreiben der Behörde.

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Rothe zeigte sich auf Anfrage zufrieden, dass Haukes Äußerungen als Schmähung und Angriff auf Persönlichkeitsrechte bewertet worden seien. „Der Rechtsstaat funktioniert, solche Dinge werden ernst genommen.“ Die Staatsanwaltschaft gebe auch klar zu erkennen, „dass sich der Autor außerhalb des gesellschaftlichen Konsens begibt, auch wenn seine Aussagen am Ende nicht strafbar sind.“ Hauke habe selbst dazu geschrieben, dass man die verwendeten Formulierungen künftig noch genauer bedenken müsse. „Von bedenklichen Inhalten ist dabei bezeichnenderweise keine Rede“, so Rothe. 

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