Interview mit Wilfried HinschWie und wann sind Militäreinsätze gerechtfertigt?

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Aufforderung zum Militäreinsatz: Joachim Gauck auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014.

Aufforderung zum Militäreinsatz: Joachim Gauck auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014.

Köln – Wilfried Hinsch, geb. 1956, ist Professor für Philosophie an der Universität zu Köln. Zusammen mit dem Autor und Redenschreiber Peter Sprong hat Hinsch soeben den Band „Die Moral des Krieges. Für einen aufgeklärten Pazifismus“ (Piper Verlag, 268 Seiten, 22 Euro) vorgelegt. Darin nennen die Verfasser unter anderem „fünf Bedingungen für gerechte Kriege“.

An der Kölner Universität stellen Hinsch und Sprong ihre Thesen öffentlich zur Debatte. Der Gesprächsabend mit einer Einführung durch den Historiker Jost Dülffer findet statt am Mittwoch, 10. Mai, um 19.30 Uhr in Raum 4.016 (Hauptgebäude der Universität, Albertus-Magnus-Platz).

Wilfried Hinsch

Wilfried Hinsch

Herr Professor Hinsch, 2014 hat Bundespräsident Joachim Gauck auf der Münchner Sicherheitskonferenz eine deutlichere Bereitschaft Deutschlands zu militärischen Interventionen verlangt. Liefern Sie die intellektuelle Munition dafür?

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Das wird mir vorgeworfen. Ich will aber als Moralphilosoph lediglich herausfinden, was in den schwierigen Fragen von Krieg und Frieden richtig ist. Gaucks Rede von 2014 finde ich richtig und wichtig als Mahnung zu einer intensiveren gesellschaftlichen Diskussion.

Menschenrechte als „gerechter Grund“

Gauck wollte aber nicht nur über Krieg reden, sondern ihn von Deutschland auch geführt wissen, wenn es darauf ankommt.

Das stimmt, und ich möchte aufzeigen, wann und unter welchen Bedingungen „es darauf ankommt“. Ich plädiere nicht einfach dafür, öfter mal Krieg zu führen. Vielmehr stelle ich fest: Es gibt zwei entgegengesetzte Pole der Entscheidung.

Der „gerechte Grund“ legt es nahe, tatsächlich häufiger militärisch einzugreifen, um die Menschenrechte zu verteidigen oder Menschen vor unsäglichen Grausamkeiten zu schützen. Demgegenüber muss man aber auch die Erfolgsaussichten und die damit verbundenen Opfer berücksichtigen. In solch einer komplexen Abwägung wird die Entscheidung oftmals gegen einen Militärschlag ausfallen müssen, weil dieser am Ende mehr schaden als nutzen würde.

Bestehende Konflikte auf der Welt müssen richtig eingeschätzt werden.

Der Titel Ihres neuen Buches „Die Moral des Krieges“ setzt ja schon voraus, dass es eine solche Moral gibt. Muss der Philosoph nur lange genug suchen, bis er eine gute Begründung für eine noch so schlechte Sache findet?

Ich verstehe mich nicht als Handlanger für Kriegstreiber. Allerdings bin ich schon der Meinung, dass es keine moralfreien Zonen gibt. Und der Pazifismus hat die Moral auch nicht für sich gepachtet. Als „aufgeklärter Pazifist“ kann ich sehr wohl vertreten, dass militärische Mittel moralisch geboten sein können.

Gehen Pazifisten Ihnen auf die Nerven?

Nicht notwendig (lacht). Der radikale Gewaltverzicht ist ehrenwert, steht aber moralisch schwächer da, als man landläufig meint, gerade in Deutschland, wo der Pazifismus als heimliche Staatsideologie uns daran hindert, die in der Welt bestehenden Konflikte richtig einzuschätzen.

Abwägen im Fall Syrien

Was macht die moralische Schwäche aus?

Der Pazifismus tendiert dazu, anderen Menschen Opfer abzuverlangen, die man ihnen – moralisch betrachtet – eigentlich nicht zumuten kann. Wenn jemand für sich sagt, „bevor ich andere töte, lasse ich mich lieber selber töten“, dann ist das hoch respektabel.

Wer diese persönliche Entscheidung aber zur Staatsdoktrin erhebt und sie damit auch denen auferlegt, die bereit sind, sich selbst und das Leben anderer notfalls mit Gewalt zu verteidigen, der gerät moralisch in äußerst fragwürdiges Fahrwasser. Mahatma Gandhi, gewiss einer der überzeugendsten Pazifisten, hat das Problem zumindest anerkannt – die meisten Pazifisten umschiffen es geflissentlich.

Gauck

Auf der Sicherheitskonferenz 2014 in München hatte Joachim Gauck eine deutlichere Bereitschaft Deutschlands zu militärischen Interventionen verlangt.

Einsatz von Giftgas in Syrien war Überschreitung der Roten Linie

Alles Abwägen muss irgendwann zu konkretem Handeln führen. Was wäre etwa im Fall Syrien das Richtige?

Sie haben recht. Aufs rechte Handeln kommt es an. In Syrien muss man sehen, dass Deutschland ja schon längst indirekt militärisch agiert, indem es den Kurden Waffen für den Kampf gegen den IS liefert, eine der Kriegsparteien. Das halte ich für richtig.

Der frühere US-Präsident Barack Obama hatte sehr bewusst auf ein militärisches Eingreifen in Syrien verzichtet, um – wie er argumentierte – nicht den gleichen Fehler zu machen wie im Falle Libyen mit der Beseitigung von Ex-Diktator Muammar al-Ghaddafi.

Obama wollte Fehler wie in Lybien vermeiden

Damit hat er in Syrien aber genau die Lücke entstehen lassen, in der zunächst verschiedene islamistische Gruppen an Stärke gewinnen konnten und in die dann auch Russland stoßen und zu einem zentralen Akteur werden konnte – mit all den fürchterlichen Konsequenzen für die syrische Zivilbevölkerung.

Also war Obamas Entscheidung politisch und moralisch falsch?

Vorstellung einer rein militärischen Lösung des Konflikts in Syrien und den angrenzenden Regionen ist sicher abwegig. Aber hätten die USA spätestens nach dem Überschreiten der von Obama selbst gesetzten „Roten Linie“, Baschar al-Assads Einsatz von Giftgas gegen das eigene Volk, eingegriffen, dann hätte wahrscheinlich viel Schreckliches vermieden werden können. Was zeigt: Auch die Verweigerung eines gewaltsamen Eingreifens kann ein großes Übel sein.

Für einen gerechten Krieg nennen die Autoren Bedingungen:

1. Gerechter Grund: Der Einsatz militärischer Gewalt dient dem Schutz grundlegender menschlicher Rechte sowie der inner- oder zwischenstaatlichen Friedenssicherung.

2. Abwägung: Der Wert dessen, was durch einen Militäreinsatz erreicht wird, überwiegt die Opfer und Kosten des Einsatzes.

3. Gerechte Nachkriegsordnung: Der Einsatz und die Art seiner Durchführung ermöglichen eine gerechte Nachkriegsordnung.

4. Rechtmäßige Durchführung: Der Einsatz wird insbesondere mit Blick auf die Zivilbevölkerung und die Begrenzung der Kampfhandlungen rechtmäßig durchgeführt.

5. Legitime Autorität: Der Einsatz wurde von einer autorisierten Instanz beschlossen.

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