Kommentar zur Sperrung Trumps bei FacebookEs herrschen die Gesetze des Markts

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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump im November 2018

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump im November 2018

Köln – Es gibt vermutlich nicht wenige Menschen, die Donald Trump am liebsten vor Gericht gestellt und abgeurteilt sähen – zur Not auch wegen Steuerhinterziehung wie einst Al Capone. Allerdings musste sich der abgewählte US-Präsident bislang nur vor einem Gericht verantworten, das gar keines ist: dem Aufsichtsgremium von Facebook, gemeinhin als Mark Zuckerbergs Supreme Court bekannt.

Dieses höchste Gericht der sozialen Medienwelt setzt sich aus 20 hochrangigen Personen zusammen, darunter eine ehemalige dänische Ministerpräsidentin, ein Friedensnobelpreisträger und ein ehemaliger Chefredakteur des britischen „Guardian“. Es ist so unabhängig, wie ein von Facebook finanzierter Rat der Weisen eben sein kann, und hat diese Woche verfügt, dass Trumps Verbannung von den Facebook- und Instagram-Seiten wegen „Anstiftung zum Aufruhr“ rechtens war – jedenfalls nach den Gesetzen, die Facebook in Form seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlassen hat.

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Wenn es noch eines Beweises dafür bedurft hätte, dass Facebook ein Weltstaat im Weltstaat ist, hätten wir ihn nun ganz offiziell – und Donald Trump findet sich plötzlich auf der falschen Seite des Grenzzauns wieder. Bleibt die Frage, was uns größere Sorgen bereiten sollte: Ein Konzern, der die Meinungsfreiheit nach politischer Marktlage kontrolliert, oder ein Despot, der aus seiner Medienverbannung heimkehrt. Innerhalb von sechs Monaten, beschied der „Supreme Court“, müsse Facebook die Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand stellen.

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