Nach KündigungKölner Filmclub 813 auf Räumung verklagt

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Filmclub 813

Kino des Filmclubs 813

Köln – Der Kölnische Kunstverein hat gegen seinen Untermieter, den Filmclub 813, Räumungsklage eingereicht. Dies bestätigte Thomas Waldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Kunstvereins, auf Anfrage dieser Zeitung. Man sehe leider keinen anderen Weg, so Waldschmidt: „Wir wissen uns nicht anders zu helfen, als mit dieser Klage.“

Die Räumungsklage ist der vorläufige Höhepunkt einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Kunstverein und Filmclub, zwei wichtigen Institutionen des Kölner Kulturlebens. Der Kunstverein wirft seinem Untermieter vor, sich nicht an vertraglich vereinbarte Absprachen gehalten und Vorschriften des Brandschutzes missachtet zu haben und hatte deswegen den Mietvertrag gekündigt.

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Mit dieser neuen Entwicklung scheinen die Vermittlungsbemühungen des städtischen Kulturamts gescheitert zu sein. Der Stadt Köln gehört die von Kunstverein und Filmclub genutzte Immobilie, das ehemalige British Council an der Hahnenstraße, der Kunstverein ist Hauptmieter, der Filmclub betreibt das hauseigene Kino – eines der wenigen in Köln verbliebenen mit analoger Vorführtechnik. Für den Erhalt des Filmclubs haben sich zahlreiche prominente Filmemacher ausgesprochen.

Kurz vor der Räumungsklage hatten die Mitglieder des Filmclubs den Filmkritiker (und langjährigen Autor dieser Zeitung) Daniel Kothenschulte bei einer Online-Versammlung zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er wolle den Filmclub 813 retten, so Kothenschulte, der allerdings nach wenigen Tagen wieder von seinem Amt zurücktrat – falls er es überhaupt rechtmäßig bekleidete. Der langjährige Vorsitzende Bernhard Marsch habe seine eigene Abwahl wegen eines Verfahrensfehlers mittlerweile für nichtig erklärt, sagte Kothenschulte.

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