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Lebenslänglich für Hilton-Mörder

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Der Angeklagte Daniel C. (M) sitzt vor dem Landgericht in Köln zwischen seinen Anwälten, Iris Stuff (r) und Tim Geißler (l) auf der Anklagebank.

Der Angeklagte Daniel C. (M) sitzt vor dem Landgericht in Köln zwischen seinen Anwälten, Iris Stuff (r) und Tim Geißler (l) auf der Anklagebank.

Als das Urteil verkündet ist, setzt sich Daniel C. (31) wieder auf die Anklagebank, muss sichtbar schlucken und zieht ein Taschentuch aus der Hosentasche. Soeben hat er erfahren, dass er eine lebenslängliche Haftstrafe antreten soll. Richter Hartmut Möller sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2005 den Berliner Fotografen Nikolaus G. im Kölner Hilton-Hotel mit einem Baseballschläger erschlagen hat. „Die Schuldfähigkeit ist nicht eingeschränkt, er hat bewusst und gewollt den Tod des Opfers verursacht und heimtückisch gehandelt“, sagte der Richter. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Der Mitangeklagte Agron B. (36) wurde freigesprochen. Er verließ den Gerichtssaal am Montag Arm in Arm mit seiner Lebensgefährtin.

Noch kurz vor der Urteilsverkündung hatten die beiden Anwälte von Daniel C. zwei Beweisanträge eingereicht, um das Gericht in letzter Sekunde davon zu überzeugen, dass die Tötung des Fotografen nicht von langer Hand geplant war und ihr Mandant kein eiskalt handelnder Mörder ist. Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte beteuert, ein Komplize sei für die tödlichen Schläge verantwortlich gewesen. Dass Agron B. dieser Mann war, haben die Richter bezweifelt. Schon vor einigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft die Entlassung des Mitangeklagten aus der Untersuchungshaft beantragt. „Viel hätte für eine Belastung nicht gefehlt, aber es ist nicht auszuschließen, dass Daniel C. ihn zu Unrecht belastet hat“, sagte der Richter. Joachim Müller, Anwalt von Agron B., nannte den Prozessverlauf und den abschließenden Freispruch „einen Ritt auf der Rasierklinge“.

Das Motiv für den Mord an Nikolaus G. liegt aus Sicht des Gerichts im Bereich der Spekulation. „Es ist nicht geklärt, ob es die Eifersucht war“, sagte der Richter. Fakt ist, dass die Lebensgefährtin von Daniel C. den Fotografen bei ihrem Job als Schauspielerin kennengelernt hat und sich offenbar auch zu ihm hingezogen fühlte. Dies schrieb sie in ihrem Tagebuch nieder. Am 20. August 2005 war Daniel C. dann mit dem Zug nach Köln gereist und hatte im „Hilton“ ein Zimmer gemietet. Den Fotografen soll er unter dem Vorwand, Aufnahmen von Manager Willi Weber zu machen, ins Hotel bestellt haben. Als Nikolaus G. das Zimmer betrat, habe der Angeklagte brutal mit einem Baseballschläger auf ihn eingedroschen. Bei der Obduktion des Opfers wurden zahlreiche Brüche von Gesichtsknochen und Rippen festgestellt. Nach Aussagen der Verteidiger von Daniel C. habe dieser dem Fotografen lediglich eine Abreibung verpassen wollen.

Immer wieder fielen in der Urteilsbegründung Begriffe wie „unwahrscheinlich, nicht nachvollziehbar und nicht plausibel“. Das Gericht hatte es auch nicht sonderlich schwer, Daniel C. als „notorischen Lügner“ hinzustellen. Ausführlich dozierte der Richter die Vorstrafen des Angeklagten. Jahrelang war er unter immer neuen Fantasie-Namen aufgetreten, hatte sich als Anwalt James Panzer ausgegeben und damit geprahlt, Berater von Moderatorin Bärbel Schäfer zu sein. In einem Kampfsportstudio habe er erzählt, Mitglied des israelischen Geheimdienstes zu sein. Einer Freundin habe er in einer SMS mitgeteilt, er befinde sich auf den Golanhöhen und habe den ganzen Tag trainiert, Autos mit Panzerfäusten zu zerschießen. Der Richter verwies dann auch auf die „narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung“ des Angeklagten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Einspruch eingelegt werden.

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