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MainachtWie darf man den Maibaum transportieren?

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Rhein-Berg – Zur Wahrung der Maibrauchtümer haben sich zahlreiche Junggesellenvereine etabliert, deren Mitglieder alljährlich in der Nacht zum 1. Mai unterwegs sind und Maibäume über öffentliche Straßen transportieren.

Damit ein Maibaum sicher zum Festgelände oder an das Haus der Verehrten kommt, gibt es einige Regeln zu beachten.Insbesondere in den letzten Apriltagen und in der Mainacht wird die Polizei Maibaum-Transporter und deren verantwortliche Fahrer kontrollieren. Damit einher gehen auch flächendeckende Alkoholkontrollen.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, gibt die Polizei folgende Hinweise:

- Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4m und nicht breiterals 2,55 m (PKW 2,50 m) sein.

- Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahr-zeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.

- Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 m sein.

- Nach hinten darf der Maibaum höchstens 3m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1m ist er mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.

- Bei Dunkelheit oder wenn die Fahrzeugbeleuchtung verdeckt wird, istfür eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.

- Finger weg vom Alkohol!! Der Transport von Personen auf Ladeflächenist nicht erlaubt.

- Für den Transport ist der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Schadenersatzforderungen im Raum.

- Besondere Gefahren ergeben sich für Fahrer von LKW oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen: o Die Fahrerlaubnisklassen T und L gelten nur für den landwirtschaftlichen Betrieb, nicht für das "Maibaumsetzen" oder gar den Personentransport. Wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

o Wer auf der Ladefläche zusätzliche Sitzgelegenheiten montiert, braucht in der Regel eine andere Fahrerlaubnis und eine besondere Zulassung für das Fahrzeug. Auch hier droht ein Strafverfahren.

o Es ist verboten, Personen auf der Ladefläche mitzunehmen.

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