Ab sofort „Taser“ im EinsatzPolizei in NRW testet Strom-Waffen für ein Jahr
Düsseldorf – Die Polizei in NRW wird ab dem 1. Januar ein Jahr lang sogenannte Taser testen. Die „Distanzelektroimpulsgeräte“ verschießen Drähte mit Häkchen, durch die Strom fließt – um eine Person handlungsunfähig zu machen. „Wir müssen die Taser gründlich und in einem Langzeittest auf ihre Praxistauglichkeit hin prüfen. Erst danach können wir entscheiden, ob wir die Geräte flächendeckend für die NRW-Polizei einführen“, so NRW-Innenminister Herbert Reul.
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Der Test wird bei der Polizei in Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis laufen. Diese Behörden deckten die ganze Bandbreite der Polizei ab: „Von großen Behörden mit dementsprechend großen Einsätzen, über eine mittlere Behörde, die mit Fußball- und Claneinsätzen stark belastet ist, bis hin zum personalstärksten Landkreis ist alles dabei. So ist es wahrscheinlich, dass es auch zu verschiedenen Situationen kommt, in denen der Taser getestet werden kann“, sagte Reul.
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Auswertung in 2022
Die Erprobungsphase umfasst zwölf Monate. Bis Frühjahr 2022 folgt dann eine Auswertung. Auf deren Grundlage wird anschließend über die Einführung der Geräte entschieden. Bereits ab dem 1. September 2020 wird eine Projektgruppe beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) eingerichtet. Diese wird sich um die Ausbildung und das Training der Polizistinnen und Polizisten kümmern.
Aktuell werden Taser in Nordrhein-Westfalen nur bei den Spezialeinheiten der Polizei eingesetzt. Gregor Golland, Vize-Fraktionschef der CDU im Landtag, sprach von einem „Meilenstein“. Er habe schon in Oppositionszeiten für die Erprobung geworben. Der Taser sei ein „hocheffektives Einsatzmittel insbesondere gegen aggressive, alkoholisierte oder unter Drogen stehende Straftäter“, sagte Golland.
Mit dem Polizeigesetz habe die NRW-Koalition die rechtliche Grundlage für das Pilotprojekt geschaffen. Nun werde mit dem Praxistest die „sicherheitspolitische Wende in NRW“ fortgesetzt.
Ein interner Test des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei war durchwachsen ausgefallen: Ein Taser eigne sich nur „für statische Einsatzsituationen“, bei der die „bewaffnete Person keine erkennbaren Angriffstendenzen gegen andere zeigt“, hieß es in einem Bericht des Innenministeriums an den Landtag. (dpa/gmv)