Baupläne am Flughafen Köln/BonnVier große Kartons mit 14.000 Einwänden übergeben

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Der Flughafen Köln/Bonn will auch in Zukunft weiter wachsen.

Der Flughafen Köln/Bonn will auch in Zukunft weiter wachsen.

Köln – Vier große Kartons mit rund 20 Aktenordnern, darin mehr als 14 000 Schreiben von Anwohnern hat die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn (LSG) gestern bei Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher in Düsseldorf abgegeben. Damit erheben die Lärmschützer Einwände gegen die Aus- und Umbaupläne des Flughafens Köln/Bonn. Die meisten Kritikpunkte stammen erwartungsgemäß von Bürgern aus Siegburg, Hennef und Rösrath, die besonders unter der Lärmbelastung des Flughafens leiden.

„Seit Jahrzehnten wurde der Flughafen in vielen einzelnen Schritten immer weiter ausgebaut, ohne dass die Genehmigungsbehörden ein dafür gesetzlich vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren oder auch nur eine einzige gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt haben“, sagte Wolfgang Hofmann von der LSG.

Seit Anfang November hatten die Anwohner Zeit, die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren in den 29 umliegenden Kommunen einzusehen und ihre Stellungnahme abzugeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

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Was ist ein Planfeststellungsverfahren ?

Bei vielen größeren öffentlichen Bauvorhaben müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das gilt etwa für den Bau oder Ausbau von Eisenbahntrassen, Autobahnen, Bundesstraßen oder auch Flughäfen. Denn im Rahmen solcher Vorhaben werden eine Vielzahl öffentlicher oder privater Interessen berührt, wie etwa die Belästigung durch Lärm, Beeinträchtigungen der Umwelt oder der Gesundheit der Anwohner. Deshalb müssen die Bürger im Vorfeld in die Pläne einbezogen werden. Sie können Einwände vorbringen, die berücksichtigt werden können, aber nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.

Warum gibt es nun ein solches Verfahren?

Es ist in der Tat das erste Mal in der Geschichte des Flughafen, dass ein solches Verfahren durchgeführt wird, obwohl es dort im Laufe der Jahre zahlreiche Um- und Ausbauten gab. Der Airport – einst ein Militärflughafen – wurde ab den 50er Jahren auch für Passagiere geöffnet. Im Luftverkehrsgesetz wurde geregelt, dass in westdeutschen Bundesländern Flugplätze als planfestgestellt gelten, die bereits bis zum Stichtag 31. Dezember 1958 in Betrieb waren. Seit den 90er Jahren ist Köln/Bonn dann stetig gewachsen. Unter anderem seien Frachthallen, ein zweites Terminal sowie Parkhäuser gebaut worden, kritisiert Lärmschützer Hoffmann. Dies geschah mit behördlicher Genehmigung. Die Öffentlichkeit wurde bei den Vorhaben nicht beteiligt, eben sowenig gab es eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Warum geht es jetzt?

Der Flughafen hat ein Vorfeld erweitert, auf dem zusätzliche Maschinen parken können. Die LSG klagte dagegen und gewann vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das sogenannte Vorfeld A musste geschlossen werden. Um das Feld für mehr Maschinen zu nutzen und sich für die anderen anstehenden Umbauten rechtlich abzusichern, hat der Flughafen ein solches Verfahren beantragt. Der Airport Ausbau will in den nächsten Jahren das Frachtzentrum erweitern, eine Verbindung zwischen Terminal 1 und 2 ebenso bauen, wie ein neues Parkhaus und und ein Hotel.

Was wollen die Lärmschützer erreichen?

„Die Bürger können sich zum ersten Mal äußern, wie sie sich vom Flughafen betroffen fühlen“, sagt Hoffmann. Im Kern geht es aber auch darum, dass der Flughafen seit Jahren wächst und weiter wachsen will, was die Belastung in den Augen der Anwohner zunehmend größer macht. Zudem sieht die LSG das Planfeststellungsverfahren als unvollständig an, weil bereits gebaute Areale nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sind.

Wie geht es weiter?

Die Einwände der Bürger werden nun geprüft. Letztendlich wird es das NRW-Verkehrsministerium sein, das entscheidet, inwieweit sie bei den Umbauplänen berücksichtigt werden.

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