Kirchen fordern SonntagsruheNRW droht Klage wegen mehr verkaufsoffener Sonntage

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Die Bergisch Gladbacher Fußgängerzone

Düsseldorf – Bei der geplanten Lockerung für verkaufsoffene Sonntage droht der Landesregierung ein Rechtsstreit bis zum Bundesverfassungsgericht. In einer Expertenanhörung des Landtags wandten sich Vertreter der Katholischen und der Evangelischen Kirche gegen die von CDU und FDP vorgelegte Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, die Geschäften den Verkauf an acht Sonntagen erlaubt und dafür die Stärkung des Einzelhandels als Begründung zulässt.

Aus Sicht der Kirchen kollidiert dies mit dem in der Verfassung verankerten Schutz der Sonntagsruhe – ebenso wie die bis 24 Uhr verlängerte Samstagsöffnung. „Die letzte Antwort werden nicht wir geben, sondern das Oberverwaltungsgericht in Münster oder das Bundesverfassungsgericht“, sagte Burkhardt Kämper vom Katholischen Büro.

Liberalisierung könne laut Verwaltungsrechtler zu neuen Klagen führen

Unterstützung erhalten die Kirchen von der Gewerkschaft Verdi und von juristischer Seite: Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler (Münster) warnte vor dem Trugschluss, dass die Reform mehr Rechtssicherheit bringe. Diese Liberalisierung sei bundesweit ohne Vorbild, sie lasse aber „Schein-Tatbestände“ als Anlass zu und führe deshalb zu neuen Klagen. Das OVG habe jüngst vom Gesetzgeber gefordert, „den Sonntag vor Kommerz zu schützen und nicht für den Kommerz zu öffnen.“

Dem widersprach Professor Alexander Schink (Bonn): Die schwarz-gelben Pläne seien verfassungskonform, der Gesetzgeber könne einen breiten Gestaltungsspielraum nutzen. Mit offenen Sonntagen den durch Onlinehändler bedrängten Einzelhandel zu fördern, liege im öffentlichen Interesse. Wie die IHK begrüßte auch Handelsverband-Hauptgeschäftsführer Peter Achten die Liberalisierung.

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